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| Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,... |
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#1
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Auszahlung des Pflichtteils
Die leibliche Mutter(B) ist vor 5 Jahren verstorben und A (Vater) lebt weiterhin alleine.
Kann der Sohn von A schon jetzt sein Pflichtteil fordern? Wann hat ein Kind auf Auszahlung des Pflichtteils Anspruch? und was kann der Sohn fordern? A wohnt in seinem 2 Fam. Haus. Der Sohn + seine Fam. wohnt auch im selben Haus. Ich bitte um eine Antwort. |
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#2
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AW: Auszahlung des Pflichtteils
Leibliche Mutter, ist es auch der leibliche Vater?
Hatte die Mutter ein Testament? Ein Pflichtteil kann gefordert werden, wenn der Erbfall eingetreten ist. |
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#3
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AW: Auszahlung des Pflichtteils
Zitat:
Muss trotzdem jetz das Erbteil schon ausgezahlt werden? |
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#4
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AW: Auszahlung des Pflichtteils
Erben, bzw. Enterbte können immer erst an den Nachlass heran, wenn der Erbfall eingetreten ist. Erst sterben dann erben!
Es bestand kein Testament als die Mutter verstarb. Dann wurde auch keiner enterbt. Es kann deshalb kein Pflichtteil gefordert werden. Den Pflichtteil kann nur der fordern der enterbt worden ist. (Es gibt Ausnahmen, die hier nicht herpassen.) Der Sohn ist deshalb ebenso wie der Vater Erbe beim Tod der Mutter. Dieses kann er fordern. Wenn keine weiteren Kinder vorhanden sind, dann erbt Vater und Sohn zu je 50 %. (Das Eheverhältnis mal nicht betrachtet!) Der Vater kann nun auch ein Testament errichten und den Sohn enterben. Dann wird der Sohn im Erbfall, Tod des Vaters, Pflichtteilsberechtigter und kann vom Erben der im Testament bedacht wird, den Pflichtteil fordern. Dies ist dann ein Geldwert. Der Pflichtteil muss innerhalb von 3 Jahren, nach bekannt werden des Todesfalls, eingefordert werden. Wäre der Sohn bei der Mutter enterbt worden, dann wäre die Pflichtteilsforderung verjährt. Seinen Erbteil kann er jedoch noch fordern! Geändert von Wahrsager (10.06.2007 um 12:05 Uhr). |
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