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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Außerordendliche Kündigung?
Stellen wir uns vor Vermieter X hat an Mieter Y eine Wohnung vermietet, in deren Mietvertrag er nur die Anzahl der Zimmer angegeben hat und nicht die Flächen.
Nun werden Nebenkosten Mangels fehlender Wasseruhren und fehlener Heizkörpermeßröhrchen nach Fläche Abgerechnet. Hier hat Vermieter X immer 39,81 % der Gesamtwohnfläche angegeben und anteilsmäßig abgerechnet. Nun ist Mieter Y nach eingener Nachmessung auf 72m ² gekommen und hat sich vom Vermieter die Wohnfläche in Zahlen eingefordert. Der behauptet, der Mieter bewohne 86m² , diese habe er berechnet abzüglich Bad und Küche, die laut Vermieter nicht zur Wohnfläche zählen. Mieter hat dies schriftlich korrigiert und dem Vermieter mitgeteilt, dass die Mietwohnung inklusive aller Räume 72m²mißt. Vermieter hat in seinem Anteil der Wohnung Bäder und Küche abgezogen und behauptet nun, dass der Mieter 39,81 % der Wohnfläche mietet. Dies stimmt hinten und vorne nicht, da die Fläche selbst inklusive Bad und Küche nur 72m²mißt. Mieter hat die Nebnkostenabrechnung in dieser Höhe abgelehnt. Dies zieht sich jetzt seit April 2007 hin. Es scheint keine Einigung zu geben. Offensichtlich hat der Vermieter in der Vergangenheit den Mieter nicht korrekt abgerechnet. Ist dies ein Grund, den der Mieter jetzt, da erumziehen will, als außerordentlichen Kündigungsgrund anführen kann und somit die Kündigungsfrist von drei Monaten entfällt? Der Vermieter hat sich doch in einer Art bereichert, die nicht korrekt ist, oder? Ich danke für eine rasche Antwort A. W. |
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#2
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AW: Außerordendliche Kündigung?
Im Moment kann ich noch keine Bereicherung des Vermieters feststellen. Zu einer Wohnung gehören ganz eindeutig Bad und Küche dazu, ohne diese Räumlichkeiten handelt es sich nicht um eine Wohnung, wie mir einmal vom Mieterbund bestätigt worden ist. Wenn es nun keine Wasseruhren und auch keine Meßmöglichkeit des Heizungsverbrauches gibt, kann der Vermieter den Wasserverbrauch nach einer Pro-Kopf-Regel, und zwar 2 Kubikmeter pro Kopf pro Monat berechnen. Heizkosten kann man nach beheizbaren Räumen und hier die Quadratmeterzahl berechnen.
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