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  #1  
Alt 28.02.2006, 18:32
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Aussergwöhnliche Belastungen

Frage, wenn z.B. jemand der in der Ausbildung ist und ein geringes Vermögen besitzt.50 % Anteil an einer vermieteten Eigentumswohnung
(für den Anteil besteht ein Veräusserungsverbot )
und wir in finanziell unterstützen.
Kann das nicht als aussergewöhnliche Belastung angesetzt werden.
Für eine Info. wäre ich dankbar.
erich
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  #2  
Alt 28.02.2006, 20:08
laragirl laragirl ist offline
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AW: Aussergwöhnliche Belastungen

hi,
wenn der jenige, den man finanziell unterstützen will, staatliches Kindergeld bezieht, weil er noch in der Ausbildung ist, dann geht NICHT unterstützung bedürftiger.
liebe grüsse
lara
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  #3  
Alt 01.03.2006, 17:47
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AW: Aussergwöhnliche Belastungen

derjehnige bezieht keine staatliche Unterstützung wie Kindergeld usw.
gruss erich
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  #4  
Alt 01.03.2006, 18:00
laragirl laragirl ist offline
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Beiträge: 67
laragirl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Aussergwöhnliche Belastungen

hi,
1. dann wäre jetzt wichtig zu wissen, wovon der zu unterstützende lebt, arbeitslosenhilfe ? oder wovon genau und wieviel ist das monatlich ?

2. was ist das für ein Verwandschaftsverhältnis ? Sohn, Enkel ?

liebe grüsse
lara
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  #5  
Alt 03.03.2006, 15:57
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AW: Aussergwöhnliche Belastungen

hallo Lara,
die Unterstützung kommt von den Eltern. Die möchten diese Unterstützung
als Aussergewöhnliche Belastung angeben. Wird jedoch abgelehnt.
Grund : Die Tochter hat ein eignes jedoch kleines Vermögen.
Einen 50% Anteil an einer vermietete Eigentumswohnung.
Hierbei besteht jedoch ein Veräusserungsverbot.
erich
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  #6  
Alt 03.03.2006, 16:07
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AW: Aussergwöhnliche Belastungen

hi,
klassisch gesehen, ist das absolut möglich "unterstützung Bedürftiger" im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen anzusetzen. Es ist die gerade Linie, also Sohn, und er ist bedürftig. Normalerweise keinerlei Probleme.
Gehe in den Einspruch und lege deutlich klar, dass hier ein Veräußerungsverbot besteht und es nicht möglich ist, daraus Geld zu schlagen. Bei Ablehnung des Einspruches noch nicht den Einspruch zurücknehmen, denn das wird dir dann geraden, sondern an den Sachgebietsleiter den gleichen Fall schildern, mit der Bitte um Unterstützung.
Viel Erfolg.
liebe grüsse
lara
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  #7  
Alt 03.03.2006, 17:05
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Registriert seit: 04.02.2006
Beiträge: 67
laragirl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Aussergwöhnliche Belastungen

Nachtrag:
wenn es dazu noch Fragen gibt, dann stelle sie bitte.
lara
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