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Themen-Optionen |
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#1
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aussergewöhliche belastung
hiho
in dürren worten mein problem mein Finazamt erkennt die Unterhaltsleistung für eine bedürftige Person, welche ich als aussergewöhliche Belastung nach §33 geltend machen möchte, nicht an -die Person ist ein student ohne Einkommen oder Vermögen -die Person ist nicht mit mir verwandt/verschwägert/partnerschaft (kind eines freundes) -keine möglichkeit Studium aus "seiner" Familie/Umkreis zu finanzieren als Begründung wurde abgegeben das eine "sittliche" verpflichtung zur hilfe nicht mit einer "moralischen" verplichtung gleich zu setzen ist (genaue formulierung habe ich gerade nicht zu hand) ich kann diese Ansicht nicht teilen und brauche rat prezedänz fälle ? gruss aus Köln Andre |
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#2
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AW: aussergewöhliche belastung
hi,
Du hast keine Chance. Es wäre nur möglich wenn Du ihn sittlich verpflichtet bist, d.h. wenn er dein Leben geredet hätte. Das Steuerrecht verbietet es in deinem konkreten Fall. Also Du hast hier keine Möglichkeit. liebe grüsse lara |