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Steuerrecht Steuern sparen, KfZ-Steuer, Lohnsteuer,...

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  #1  
Alt 10.06.2008, 15:08
quakemarine1 quakemarine1 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 1
quakemarine1 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
aussergewöhliche belastung

hiho
in dürren worten mein problem

mein Finazamt erkennt die Unterhaltsleistung für eine bedürftige
Person, welche ich als aussergewöhliche Belastung nach §33 geltend
machen möchte, nicht an
-die Person ist ein student ohne Einkommen oder Vermögen
-die Person ist nicht mit mir verwandt/verschwägert/partnerschaft
(kind eines freundes)
-keine möglichkeit Studium aus "seiner" Familie/Umkreis zu
finanzieren

als Begründung wurde abgegeben das eine "sittliche" verpflichtung zur
hilfe nicht mit einer "moralischen" verplichtung gleich zu setzen ist
(genaue formulierung habe ich gerade nicht zu hand)

ich kann diese Ansicht nicht teilen und brauche rat
prezedänz fälle ?

gruss aus Köln

Andre
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  #2  
Alt 17.06.2008, 10:46
laragirl laragirl ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2006
Beiträge: 67
laragirl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: aussergewöhliche belastung

hi,
Du hast keine Chance. Es wäre nur möglich wenn Du ihn sittlich verpflichtet bist, d.h. wenn er dein Leben geredet hätte. Das Steuerrecht verbietet es in deinem konkreten Fall. Also Du hast hier keine Möglichkeit.
liebe grüsse
lara
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