![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Außendämmung bei Grenzbebauung
Hallo!
Folgender Sachverhalt: Ein Doppelhaus, Haus A wurde Ende der 60er Jahre gebaut, Haus B kurze Zeit danach. Die Giebelwände beider Häuser wurden direkt an die Grenze gebaut, liegen also aneinander an. Der Besitzer des Hauses A führt eine Komplettsanierung durch, inklusive Aufstockung, neuer Dachstuhl und im Zuge dessen auch die energetische Sanierung des Hauses. Aufgrund der Aufstockung (höherer Kniestock, geänderte Dachneigung) ist die Dachfläche vorne nicht mehr durchgängig, sondern bei Haus A jetzt höher. Auf der Rückseite war sie vorher schon nicht einheitlich. Vor Einreichung des Planes war Nachbar A bei Nachbar B, hat das Bauvorhaben besprochen und beide haben daraufhin eine Vereinbarung unterschrieben, in der Nachbar A verschiedene Zugeständnisse getroffen hat (rechtlich nicht zwingend), Nachbar B sich aber dafür damit einverstanden erklärt hat, dass Nachbar A an besagter Giebelwand auf seiner Seite eine Wärmedämmung anbringen darf und den Dachüberstand anpassen darf. (Größe nicht explizit definiert, da die Energieberechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertiggestellt war). Soweit so gut. Die Baumaßnahmen wurden durchgeführt, der Rohbau steht und es wurde begonnen die Giebelwand zu dämmen und den Anschluß ans Nachbarhaus durch einen Spenglerbetrieb neu herzustellen. Noch vor Beendigung dieser Arbeiten lässt Nachbar B die Arbeiten einstellen und untersagt den Zutritt zu seinem Dach. Ein Gutachter wird bestellt von Nachbar B, der unter anderem einen Überbau der Grundstücksgrenze von 26 cm feststellt (14 cm Mineralfaserdämmung (wegen Brandschutz) und 12 cm durch den Überhang der Ortgangziegel). Der Rest des Gutachtens belegt Mängel in der Spenglerarbeit, die schlicht und einfach darauf zurückzuführen sind, dass diese von Nachbar B gestoppt wurden und noch 2 weitere Punkte die sich als offensichtlich falsch herausgestellt haben. Nachbar B lehnt jede Klärung durch die Bauleitung ab und fordert, dass Nachbar A die Wärmedämmung zu entfernen hat und entweder auf eine Innendämmung umstellen soll oder alternativ die ganze Giebelwand abreisst, um 14 cm versetzt nach innen wieder aufbaut und diesen Versatz mit Dämmung ausfüllen soll. Begründung: der Überbau ist zu groß und angeblich wurde vor Unterzeichnung der Vereinbarung angedeutet, dass die Dämmung nur 3-4 cm stark werden würde (was nicht der Fall war, da ja zu dem Zeitpunkt dies noch nicht bekannt war) Nachbar A lehnt diese Forderung ab, da ja eben wohlweislich im voraus eine Vereinbarung getroffen wurde. Nachbar A würde aber zusichern, dass für den Falle einer Aufstockung von Nachbar B, die Außendämmung an der Giebelwand von Haus A wieder entfernt werden kann. So: Wie sieht die Rechtslage aus in Bezug auf die bereits angebrachte Wärmedämmung bzw. Überbau? Und wer muß die Kosten für den Gutachter übernehmen? (von B bestellt) Edit: Vielleicht noch wichtig: Die Häuser stehen in Bayern. Vielen Dank Grüße Kate Geändert von Kate2011 (25.08.2011 um 22:24 Uhr). |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Außendämmung bei Grenzbebauung
Es muss unterschieden werden, ob es ein Überbau ist, BGB § 912 Überbau; Duldungspflicht, oder ob dieser vorab genehmigt worden ist.
Wie herauszulesen ist, wurde der Überbau genehmigt. Es wurde keine Isolierstärke genannt. Es wird ausgesagt, es lagen noch keine Berechnungen vor. Ohne in die Berechnungen einzusteigen, kann aus Erfahrung heraus gesagt werden, eine 3 – 4 cm starke Isolierung bringt nicht den gewünschten Erfolg und ist herausgeschmissenens Geld. Als Unbeteiligter stellt sich die Frage, warum stört dort oben der Überbau? A hat den Umbau gemacht, dann kann B keine Arbeiten einstellen lassen. Kommt es zum Schaden, muss sogar der Handwerker haften, der die Arbeiten nicht zu Ende ausgeführt hat. Auch darf A das Nachbargrundstück durch das Hammerschlag- und Leiterrecht betreten. Was ja auch mit Zustimmung des Nachbarn genehmigt worden ist. Hier wird es wohl schwierig sein, etwas zu unternehmen. Wenn keine Genehmigung vorliegt, gibt es schon das Thema im Forum. http://www.recht1.de/forum/grenz-ube...mung-2106.html Wobei der Gesetzgeber hier bereits eine Änderung durchgeführt hat und diese Überbauung in einigen Bundesländern zulässig ist. (Ich müsste mich damit noch einmal befassen.) Den Gutachter bezahlt der, der ihn bestellt hat. Es kann versucht werden, diese Kosten einzuklagen!
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
|
#3
|
|||||||
|
|||||||
|
AW: Außendämmung bei Grenzbebauung
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Soweit herausgehört werden konnte, bestehen Bedenken für den Fall der Aufstockung des Hauses B. ....welche ja aber durch eine Zusage von A, dass die Dämmung dann entfernt werden kann, eigentlich widerlegt seien sollten. Zitat:
Für den Schadensfall ist das aber auch sehr gut zu wissen, wie es mit der Haftung aussieht. Mündlich hat der Spenglerbetrieb jegliche Schadenshaftung für nicht fertiggestellte Arbeiten abgelehnt, wie weit das aber im Fall der Fälle dann hilfreich ist.......... Zitat:
Zitat:
Zitat:
Vielen Dank nochmal, das war eine sehr hilfreiche Antwort für alle weiteren Verhandlungen und Gespräche. Gruß Kate |
|
#4
|
|||||
|
|||||
|
AW: Außendämmung bei Grenzbebauung
Zitat:
Zitat:
B hätte A auffordern können, die Arbeiten einzustellen, wenn er merkt, es entstehen Mängel. Geschieht nichts, geht dies über eine einstweilige Verfügung. Zitat:
Das Hammerschlag- und Leiterrecht sollte mal in google gelesen werden, für was es gilt und wie es angemeldet werden muss. Zitat:
Zitat:
Erlaubt in Berlin, Hessen und NRW. http://www.klemmpartner.de/veroeffen...en/43/1173/p2/ http://www.baurechtsurteile.de/nachb...t-den-ueberbau
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Außendämmung Doppelhaushälfte | jojo1508_123 | Nachbarschaftsrecht | 2 | 13.12.2010 13:12 |
| Grenzbebauung 20m??? | hmaulwurf | Baurecht | 3 | 01.04.2010 18:43 |
| Schweinestall Grenzbebauung Umnutzung möglich? | weltverbesserer | Baurecht | 4 | 09.01.2010 21:06 |
| Sanierungsarbeiten bei Grenzbebauung | pather8182 | Nachbarschaftsrecht | 1 | 28.03.2009 18:24 |
| Vereinbarung Grenzbebauung | Chrischtel | Nachbarschaftsrecht | 2 | 20.07.2007 10:40 |