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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Auslegung Grenzabstand LSA
Guten Tag,
Auslegung Grenzabstände: Nachbar A sieht das so: z.B b bis zu 3mHöhe 1 Meter = c bis zu 5m Höhe 3 Meter= ab 3,01m Höhe -5Meter muß Abstand 1,25m sein d bis zu 15m Höhe 3 Meter= ab5,01mHöhe -15mHöhe muß Abstand 3 m sein Nachbar B sieht das anders und verweigert eine Kürzung des Baumes Abst.2m und zwar: 1,0 Meter Abstand-1,25 mAbstand kann der Baum 5m werden ab 1,25 m Abstand -3m Abstand kann der Baum 15m werden. Keiner kann definitiv sagen welche Regelung richtig ist. Danke für nochmalige Definierung Susi ![]() |
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#2
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AW: Auslegung Grenzabstand LSA
Es steht doch im Nachbarschaftsrecht eindeutig und wurde auch schon mal von mir beschrieben!
Alle Abstände sind Mindestmaße. Grenzabstände für Pflanzen § 34 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke a) bis zu 1,50 Meter Höhe 0,50 Meter b) bis zu 3 Meter Höhe 1 Meter c) bis zu 5 Meter Höhe 1,25 Meter d) bis zu 15 Meter Höhe 3 Meter e)über 15 Meter Höhe 6 Meter. Wird die Pflanze bis zu 1,5 m hoch, dann beträgt der Abstand 0,5 m. Kann die Pflanze bis zu 3 m hoch werden, dann beträgt der Abstand 1 Meter. Das bedeutet, alles was zwischen 1,5 m bis 3 m hoch wächst, muss einen Abstand von 1 m haben. Kann die Pflanze bis zu 5 m hoch werden, dann beträgt der Abstand 1,25 m. Das bedeutet, alles was zwischen 3 m bis 5 m hoch wächst, muss einen Abstand von 1,25 m haben. Kann die Pflanze bis zu 15 m hoch werden, dann beträgt der Abstand 3 m. Das bedeutet, alles was zwischen 5 m bis 15 m hoch wächst, muss einen Abstand von 3 m haben. Alle Pflanzen, die über 15 m hoch werden, müssen einen Abstand von 6 m haben
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Auslegung Grenzabstand LSA
Guten Tag,
vielen lieben Dank noch einmal. Ein schönes Wochenende wünscht Susi |
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