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Auslegung EnEV 2009
Der Eigenheimbesitzer A möchte sein Wohnhaus neu eindecken lassen. Eine bereits vorhandenen Waermedaemmung (120 mm)im Dachgeschoss genuegt den Anspruechen des A. Die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) sieht jedoch eine Verstaerkung der Daemmung auf insgesamt nunmehr 200 mm vor. Diese zusaetzliche Daemmung erfordert enormen finanziellen Mehraufwand, da die vorhandene Dachkonstruktion um die fehlenden Raum aufgebaut (Sparrenaufdoppelung) werden muss. Da diese nicht unerhebliche finanziellen Mehrkosten für A nicht tragbar sind, beabsichtigt A keine weitere Daemmung vorzunehmen. Macht er sich dadurch strafbar und falls ja, gibt es ggf. Ausnahmen?
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#2
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AW: Auslegung EnEV 2009
Es ist eine größere bauliche Maßnahme an der Gebäudehülle.
Die Bauteile müssen einen 30 Prozent besseren energetischen Wert erreichen, oder der Jahresprimärenergiebedarf des gesamten Gebäudes muss um 30 Prozent sinken. Selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sind in der Regel nicht betroffen wenn der Eigentümer mindestens eine Wohnung benutzt. Es besteht bei Nichtbeachtung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe bis zu 15.000 Euro auferlegt werden kann. Lieber in die Sanierung stecken und Energie sparen!. ist angebrachter.Später muss es evtl. doch durchgeführt werden, dann kommen neben der Ordnungswidrigkeit doch die Kosten der Isolierung auf einem zu.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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