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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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  #1  
Alt 22.10.2005, 23:47
Uttsch_
Gast
 
Beiträge: n/a
Auskunftspflicht auch für Lebenspartner??

Hallo,

die Mutter von meinem Freund ist in einem Pflegeheim.

Jetzt hat mein Freund Post vom Rechtsamt bekommen, indem er aufgefordert wird Auskunft über meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auskunft zu geben bezüglich Elternunterhalt für seine Mutter.

Meine Frage ist nun, bin ich verpflichtet Auskunft zugeben über meine Verhältnisse.

Zur Information, wir sind nicht verheiratet, leben so zusagen in einer wilden Ehe zusammen.

Hoffe mir kann jemand hier weiterhelfen.
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  #2  
Alt 22.10.2005, 23:48
Karl
Gast
 
Beiträge: n/a
AW: Auskunftspflicht auch für Lebenspartner??

Ein ganz klares NEIN !

Es handelt sich um einen zivilrechtlichen Anspruch nach dem BGB ! Danach zählt NUR der § 1605 BGB in dem klar steht, dass nur Verwandte in gerader Linie zur Auskunft verpflichtet sind.

Gruß

Karl
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