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#1
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Hallöchen,
hat man beim Aufstellen eines größeren Partyzeltes (L4m*B3m*H3m) für einen längeren Zeitraum an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn eigentlich auch baurechtliche Vorschriften zu beachten. Gerade im Hinblick auf die Tatsache, dass sich an der ca. 24m langen Grundstücksgrenze bereits eine 9m lange feste bauliche Anlage befindet, liebe Grüße, Claudia |
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#2
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AW: Aufstellen eines Partyzeltes
Es kommt auf die Nutzung des Partyzelts und der Standzeit an.
Es kann als eine überdachte bauliche Anlage zum Schutz von Menschen bzw. Sachen dienen. Dann wäre es baugenehmigungspflichtig Auch wenn die Standzeit über 3 Monate ist, kann es baugenehmigungspflichtig werden. Bei kürzerer Zeit ist eine so genannte Bauanzeige vorgeschrieben. Für ein Zelt ist deshalb dann die Abstandsfläche, 3 m von der Grundstücksgrenze, einzuhalten. Auch die mitgeteilte bestehende bauliche Anlage kann eine Rolle spielen. Es sollte beim Bauamt angefragt werden, weil die Bauordnung Ihres Bundeslandes eine Rolle spielt.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Aufstellen eines Partyzeltes
Hallöchen Wahrsager,
ich danke Dir recht herzlich für die schnelle Antwort. Wir wohnen in Schleswig-Holstein. Gedacht von uns ist es das Partyzelt über den ganzen Sommer stehen zu lassen um es bei Bedarf immer wieder nutzen zu können. Könnte also zu Problem mit den Nachbarn werden, viele liebe Grüße, Claudia ![]() |
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#4
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AW: Aufstellen eines Partyzeltes
Ich würde beim Bauamt anrufen und es dort so schildern.
Die Beamten sind dort behilflich!
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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