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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 15.03.2007, 21:55
Baumeister Baumeister ist offline
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Beiträge: 3
Baumeister befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Aufschüttung Hanggrundstück

Nehmen Sie an wir wohnen in Hessen. Grundstück A ist ein Hanggrundstück und Grundstück B erstreckst sich nordwestlich oberhalb von A. Die Grundstückgrenze von A zu B befindet sich ca 2-3m oberhalb des Basisniveaus des Hauses. Von dieser Grunstückgrenze Richtung Westen steigt Grundstück B an bis zu einer Spitzkehre, die ca. 17 m enfernt und vom Grenzniveau ca. 5m höher liegt. Im Rahmen einer Baumaßnahme werden die Topografie und der natürliche Hangverlauf durch immense Aufschüttungen von Bauschutt und Geröll verändert und bis an die Grenze auslaufend aufgeschüttet. (Höhe ca. 5 Meter)
Ist das zulässig? Geht das ohne Anhörung von A? Kann A etwas tun?
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  #2  
Alt 16.03.2007, 08:57
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.867
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Aufschüttung Hanggrundstück

Einspruch erheben! Begründung könnte sein Nachbarschaftsrecht, Sechter Abschnitt, Wild abfließendes Wasser. Wenn ein Verstoß vorliegt, durch vermehrtes Wasserabfließen.
Dann in die Bauordnung schauen, wie eine Aufschüttung aussehen muss, ob die nachbarrechtlichen Belange eingehalten werden. Statik, dass kein Erdrutsch geschehen kann. Höhere Lasten, seitlicher Erdrutsch!
Wegen der Höhe der Aufschüttung dürfte eine Baugenehmigung erforderlich sein. Auch hier greift das Nachbarrecht, Grenzabstand, Böschungswinkel usw.!

Evtl. Unbedenklichkeitserklärung, dass der Bauschutt und das Geröll schadstofffrei sind.
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  #3  
Alt 19.03.2007, 14:25
Baumeister Baumeister ist offline
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Beiträge: 3
Baumeister befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Aufschüttung Hanggrundstück

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Einspruch erheben! Begründung könnte sein Nachbarschaftsrecht, Sechter Abschnitt, Wild abfließendes Wasser. Wenn ein Verstoß vorliegt, durch vermehrtes Wasserabfließen.
Dann in die Bauordnung schauen, wie eine Aufschüttung aussehen muss, ob die nachbarrechtlichen Belange eingehalten werden. Statik, dass kein Erdrutsch geschehen kann. Höhere Lasten, seitlicher Erdrutsch!
Wegen der Höhe der Aufschüttung dürfte eine Baugenehmigung erforderlich sein. Auch hier greift das Nachbarrecht, Grenzabstand, Böschungswinkel usw.!

Evtl. Unbedenklichkeitserklärung, dass der Bauschutt und das Geröll schadstofffrei sind.
Hätte A vorher angehört werden müssen? Angeblich ist alles genehmigt.
Gilt hier auch Grenzabstand 3 m? Welcher Böschungswinkel gilt hier?
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  #4  
Alt 19.03.2007, 14:39
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.867
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AW: Aufschüttung Hanggrundstück

Das Forum heißt Recht! Angriffspunkte hatte ich genannt.
Ein Böschungswinkel kann hier auch vom Hang abhängen, der Erddruck erhöht sich.
Notfalls sollte ein Bauing oder Statiker hinzugezogen werden, der dann Vorort besichtigt. Ansonsten geht es ins Spekulieren und hilft nicht weiter. Fakten müssen auf den Tisch!
Ein Einspruch beim Bauamt hilft oft. A verlangt die Statik!
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