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#1
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Aufschüttung Hanggrundstück
Nehmen Sie an wir wohnen in Hessen. Grundstück A ist ein Hanggrundstück und Grundstück B erstreckst sich nordwestlich oberhalb von A. Die Grundstückgrenze von A zu B befindet sich ca 2-3m oberhalb des Basisniveaus des Hauses. Von dieser Grunstückgrenze Richtung Westen steigt Grundstück B an bis zu einer Spitzkehre, die ca. 17 m enfernt und vom Grenzniveau ca. 5m höher liegt. Im Rahmen einer Baumaßnahme werden die Topografie und der natürliche Hangverlauf durch immense Aufschüttungen von Bauschutt und Geröll verändert und bis an die Grenze auslaufend aufgeschüttet. (Höhe ca. 5 Meter)
Ist das zulässig? Geht das ohne Anhörung von A? Kann A etwas tun? |
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#2
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AW: Aufschüttung Hanggrundstück
Einspruch erheben! Begründung könnte sein Nachbarschaftsrecht, Sechter Abschnitt, Wild abfließendes Wasser. Wenn ein Verstoß vorliegt, durch vermehrtes Wasserabfließen.
Dann in die Bauordnung schauen, wie eine Aufschüttung aussehen muss, ob die nachbarrechtlichen Belange eingehalten werden. Statik, dass kein Erdrutsch geschehen kann. Höhere Lasten, seitlicher Erdrutsch! Wegen der Höhe der Aufschüttung dürfte eine Baugenehmigung erforderlich sein. Auch hier greift das Nachbarrecht, Grenzabstand, Böschungswinkel usw.! Evtl. Unbedenklichkeitserklärung, dass der Bauschutt und das Geröll schadstofffrei sind. |
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#3
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AW: Aufschüttung Hanggrundstück
Zitat:
Gilt hier auch Grenzabstand 3 m? Welcher Böschungswinkel gilt hier? |
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#4
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AW: Aufschüttung Hanggrundstück
Das Forum heißt Recht! Angriffspunkte hatte ich genannt.
Ein Böschungswinkel kann hier auch vom Hang abhängen, der Erddruck erhöht sich. Notfalls sollte ein Bauing oder Statiker hinzugezogen werden, der dann Vorort besichtigt. Ansonsten geht es ins Spekulieren und hilft nicht weiter. Fakten müssen auf den Tisch! Ein Einspruch beim Bauamt hilft oft. A verlangt die Statik! |
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