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#1
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Aufschüttung direkt an Grenze
Hallo,
folgender Fall : Neubaugebiet in Baden-Württemberg. Gelände leicht abschüssig. Nachbar A hat sein Haus oberhalb Haus von Nachbar B errichtet. Direkt an der Grenze will Nachbar A nun eine senkrechte Erdaufschüttung 1,50m hoch machen. Hierauf will A nun seine ebene Terasse anlegen. Zur Sicherung dienen Bäume ca. 90cm hoch. A will eben das beste aus seinem Grundstück rausholen. Nachbar B sieht nun direkt an der Grenze eine Wand von 2,40m (1,50 Wand plus 90cm Bäume) Höhe - die eben auch Schatten bringt und optisch stört. Ist die Erdaufschüttung direkt an der Grenze überhaupt zulässig ? Oder ist hier eine schräge Aufschüttung nötig ? Wie ist die Entwässerung an der Grenze durchzuführen, dass B keine Nachteile hat. Welche Höhe ist von Nachbar B direkt an der Grenze zu erdulden ?? (Höhe der Mauer plus Hecke) ??? Ist die Terasse von Nachbar A , die jetzt an der Grenze 1,50m höher liegt als die Terasse von Nacbar B überhaupt zulässig ??? Vielen Dank für die Beiträge . Antworten hierzu interessieren mich brennend. Geändert von Dodara (15.05.2006 um 12:02 Uhr). |