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Auflösung des Scheidungsverbundverfahrens
Liebe Forengemeinde,
vor einiger Zeit hatte ich die Frage gestellt, unter welchen Umständen eine Scheidung, trotz Bestehen eines Scheidungsverbundverfahrens möglich ist, bevor über den Zugewinn entschieden ist.
Leider finde ich meinen Beitrag nicht mehr, um diesen Fortgang dazuzuschreiben.
Daher noch einmal kurz die Gegebenheiten:
Scheidungswilliger bereits Rentner (möchte seine Lebensgefährtin heiraten), Nicht-Scheidungswillige Ehefrau ebenfalls Rentnerin, keine gemeinsamen Kinder, kompliziertes Verfahren wegen des Zugewinns (immer wiederkehrende Verzögerungstaktik der Scheidungsunwilligen), Rechtshängigkeit des Scheidungsverbundverfahrens 2 Jahre und 8 Monate.
Die Ehe wurde geschieden. Die Begründung waren zum einen die statistische Lebenserwartung des Scheidungswilligen und zum anderen die noch zu erwartende Verfahrensdauer des Zugewinnverfahrens. Dies zusammengenommen würde eine unzumutbare Härte für den Scheidungswilligen darstellen, noch länger auf die Scheidung warten zu müssen.
Vielleicht ist dies eine kleine Hilfe für den einen oder anderen, der hier Rat sucht, dass es durchaus auch Fälle gibt in denen ein Scheidungsverbundverfahren nach verhältnismäßig kurzer Zeit aufgelöst wurde.
Viele Grüße
sani
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