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#1
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Auflassung im Gr.Buch mit Wegerecht
Meine Frage:Wir haben einen Kaufvertrag für ein Grundstück gemacht. Noch kurz vor Fertigstellung unseres Hauses verkaufte unsere Nachbarin das übriggebliebene Grundstück samt Haus an einen Bruder, der lt. Aussage d. Notars mit allen Rechten u. Verpflichtungen in den Vertrag seiner Schwester mit uns eintrat. Soll heissen: Das vom Grundstück, welches wir ankaufen können u. mit einer Auflassung im Grundbuch auch für die Verlängerung d. Wegerechtes festgeschrieben ist, ist bis zum Ende diesen Jahres festgelegt u. wird von uns gekauft (Gartenland)
Es gibt aber v. Beginn unser Nachbarschaft an Schwierigkeiten u. uns wird immer wieder gedroht,dass er dieser Verpflichtung nicht nachkommen will. Hat er das Recht, den im Notarvertrag festgelegte n Ankauf streitig zu machen oder zu verhindern? Vielen Dank u. freundlichen Gruss |
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#2
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AW: Auflassung im Gr.Buch mit Wegerecht
Bitte die Forumsregeln beachten:
http://www.recht1.de/forum/announcement.php?f=10&a=1 Ich hoffe, dass ich die Frage richtig verstanden habe! Es wurde ein Kaufvertrag über ein Grundstück geschlossen. Hierfür liegt eine Grunddienstbarkeit vor. Die Grunddienstbarkeit ist an das Grundstück und bleibt bestehen. Was für ein Grundstück kann angekauft werden, ein weiteres! Auch hierfür gehen die Rechte dann auf die neuen Eigentümer über. Sie enden, wenn diese Zeitlich begrenzt sind oder wenn diese für einen namentlich genannten Eigentümer festgeschrieben sind. |
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