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#1
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Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo ich bin neu hier und froh eure Seite gefunden zu haben.ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen.Meine Freundin hat sich vor 2 Jahren von mir getrennt und ist 30km weiter mit unserer Tochter,damals zweieinhalb Jahre alt,umgezogen.Sie lebte fast 5 Monate bei ihrer Mutter oder deren Freund eh sie selber ne eigene Wohnung hatte.In den letzten 2 Jahren hatte sie 3 neue Partner.Ich habe seit Januar 2008 auch eine neue Freundin die mit ihren beiden Kindern(7 und 10) seit Oktober letzten Jahres bei mir wohnt.In unserer Kennenlernphase letzten Jahres entschlossen wir uns am We immer zu pendeln das heißt sie ein WE mit ihren Kindern zu mir und ich danach eins mit meiner Tochter.Meine Ex hatte zu dieser Zeit kaum Platz für ihr Kind und die Kleine ist immer mitgekommen und bis zum Einzug mit ihren beiden Kindern ständig zusammen gewesen an den WE`s.Meine Ex hatte keine Zeit egal ob die Kleine 40 Fieber hatte und ich sie nicht in den Kiga tun konnte das kam 2 mal vor.ich mußte frei machen oder meine Freundin zu der mein Kind nen gutes fast mütterliches Verhältnis hat.Wir waren im Juli diese Jahres mit den 3 Kindern im Urlaub und als wir wiederkamen nam meine Ex die Kleine und verschwand nach Dortmund(350 km weg).Sie hatte die Wohnung in unserem Urlaub leer geräumt.Ich ging zum Anwalt und wir mußten nach Dortmund zum Gericht,wo allerdings in keinster Weise darauf eingegangen wurde das das Kind beim Vater leben kann.Die Kleine liebt uns klar beide.das ABR wurde offen gelassen und nur der Umgang für nen halbes Jahr geklärt.Jeden 2. Donnerstag kann ich sie Donnerstags holen und eins muß sie mir die Kleine bringen und auch holen.das ist nur Streß fürs Kind weil man da mindestens 8 Stunden für eine Fahrt brauch.Wie bekomm ich die Kleine zu mir?Vielen Dank für eure Antworten...Dirk
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#2
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AW: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Zitat:
Habt ihr beide gemeinsames Sorgerecht ???? |
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#3
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AW: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Ja das haben wir.....
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#4
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AW: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Wenn Ihr beide gemeinsames Sorgerecht habt, wie konnte deine Ex das Kind um melden ??? Bei mir ist fast genau identische fall wie bei dir.....nur meine ex ist 20 km umgezogen, und ich habe durch die unterstützung vom Jugendamt verhindern können, das mein ex unseren kind ummelden konnte. Bei Einwohnermeldeamt habe ich ein Sperre machen lassen, damit Sie den kleinen nicht mit dem Hauptwohnsitz bei sich meldet. |
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#5
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AW: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Sie hat sich umgemeldet als wir im Urlaub waren...den Richter hat es überhaupt nicht interessiert ob sie es durfte oder nicht.Zum Glück ist kein Urteil zum ABR gefallen aber ich mußte mich mit dem Umgang einverstanden erklären erstmal für nen halbes Jahr.Habe ich überhaupt noch ne Chance die Kleine wieder zu mir zu kriegen?Was habe ich für rechtliche Möglichkeiten???
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#6
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AW: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Zitat:
1. Deine Ex kann sich immer Ummelden aber wie hat sie es geschafft die kleine ohne deine Zustimmung beim Einwohnermeldeamt umzumelden ?? 2. Wenn dein Kind bei dir im ort in den Kindergarten oder in die Schule gegangen ist und dort freunde hat, kannst du drauf pochen das dein Kind in seine gewohnte umgebung wieder zurück kommt. |
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#7
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AW: Aufenthaltsbestimmungsrecht
auch das hat den Richter nen scheiß interessiert ich hatte sie im alten Kiga wieder ne Woche drin und sie hat sich sau wohl gefühlt.Der Richter war der Meinung das sich nen Kind in dem Alter an jeden neuen Ort gewöhnt und damit hatte sich das für ihn erledigt....
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#8
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AW: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Zitat:
Mein Ex ist wie gesagt 20km von mir umgezogen hat aber unseren Sohn auch mitgenommen. Der Kleine geht bei mir im Ort in den Kindergarten. Sie wollte unseren Sohn in einem anderen Kindergarten anmelden, das konnte ich mit Hilfe vom Jugendamt verhindern. Mein Ex hat jetzt 3 mal beim Gericht geklagt und jedesmal ist ihre Antrag abgewiesen worden, mit der Begründung, der kleine hat sich im Kita eingelebt. Der kleine ist erst seit 6 Monaten im Kindergarten. Wie lange ist dein Ex jetzt schon in Dortmund ??? |
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#9
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AW: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Sie ist vor gut nem Monat dort hin gezogen...das Jugendamt hat dem Richter ne Stellungnahme geschrieben die war top aber wie gesagt...er ist nicht darauf eingegangen
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#10
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AW: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Zitat:
Was mich noch interesieren würde, muss du schon Unterhalt an dein tochter zahlen ??? Was der Hammer ist, ihr habt beide gemeinsames sorgerecht und der richter hat daraus ein Umgangsregelung gemacht. Dieser Staat ist einfach unfassbar, und dann soll man als Vater ruhig bleiben. Das ist echt der Gipfel |
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