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| Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,... |
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#1
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Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hab mich hier direkt angemeldet da ich das Forum nicht schlecht finde und hab auch direkt eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen.
Folgendes: Ein geschiedenes Ehepaar hat 3 Kinder, das gemeinsame Sorgerecht und das ABR liegt beim Vater. Nun ist es so das der älteste Sohn (14) von der Lebensgefährtin geschlagen wurde und die Mutter ihn zu sich holte. Es wurde von der Polizei aufgenommen und Strafanzeige gestellt. Allerdings holte Vater das KInd zurück, da er das ABR hat und mit der Polizei drohte. Das Kind allerdings selber äußert den Wunsch bei der Mutter zu leben, allerdings ist es so das der Vater die anderen Kinder als Druckmittel benutzt und in dem Falle das die Mutter etwas unternimmt den Kontakt zu den anderen Kids untersagt. Ein Urteil wegen des Umganges ist vom Gericht nicht geregelt. Nun meine Frage, was kann man ihr raten wie sie sich verhalten soll da sie auch das Kind bei sich haben möchte und der Sohn auf ihr vertraut. Hoffe ihr wißt einen Rat oder habt das ähnliche hinter euch und könnt helfen. LG |
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#2
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AW: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Es ist wirklich hart sowas zu lesen.
Sie brauch jetzt viel kraft und selbstvertrauen. Sie muss um die Kinder Kämpfen.Natürlich mit Rechtsbeistand. Hilfreich wird es sein das die misshandlung bei der Polizei kundig ist. Sie darf sich aber auch von ihrem Ex keine Angst machen lassen. Kennst du sie?Denke wenn du hier für sie schreibst, bist du eine Gute Freundin von ihr,Oder?!? Hilf und steh ihr bei.Doch den ersten schritt muss sie selber machen und das Sorgerecht anfechten. Heiko2 |
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#3
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AW: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo Heiko,
ja ich kenne sie und weiß auch das sie manchmal echt nicht mehr kann. Die Polizei weiß davon und es wurde auch Anzeige erstattet. Sie hat nun die Wahl einen Strafantrag gegen ihren Ex und seine Partnerin zu stellen. Leider ist sie sich nicht sicher, da sie nicht weiß wie ihr Ex reagiert. Dabei kann ich es mir vorstellen und mir tun die Kiddis leid denn die läßt er dafür büssen. Da stellt sich dann auch mir die Frage, was wird aus den Kindern. Wir wollen halt nicht das sie in ein Heim müssen und vielleicht sogar getrennt werden. LG |
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| aufenthalt, gewalt |
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