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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Ästhetische Immission Müllbehälter
Nachbar A wohnt seit 20 Jahren in einem Haus an einer Weide. Nach 20 Jahren wird die Weide plötzlich Bauland. Seit 20 Jahren hat Nachbar A seine Mülltonnen auf seinem Grundstück an der Grenze zur Weide stehen. Seit Jahresbeginn baut Nachbar B auf dem angrenzenden, neuen Grundstück und hat nun Nachbar A sofort mit Rechtsanwalt gedroht, wenn er seine Müllbehälter nicht verkleidet, da dieser Anblick eine optische Zumutung sei. Nachbar A hat Nachbar B angeboten, sich doch selber einen Zaun davor (auf dessen Grundstück) zu ziehen, damit er nicht auf die Mülltonnen blickt. Nachbar B verlangt dies aber nun von Nachbar A. Von den Tonnen geht kein Geruch aus, ebenfalls sind dort keine Fliegen etc, die Behälter werden regelmäßig gereinigt (innen + außen). Nachbar A möchte auch weiterhin seine Tonnen wie gewohnt stehen lassen. Die Müllbehälter sind sogar mit einer Dekorplane (rankendes Efeu) verkleidet, d.h. sie sind im jetzigen Zustand schon ansehnlich, bzw. unauffällig. Es handelt sich nur um die Papiermülltonne + die gelbe Tonne + Restmüll. Die grüne Tonne (wo es evtl. zu Geruchsbelästigung kommen könnte), steht gesondert mit genug Abstand und nicht sichtbar versteckt im Garten und stört weder optisch noch vom Geruch Nachbar B.
Kann Nachbar A seine Mülltonnen auch weiterhin "frei" stehen lassen oder muss er sie aus ästhetischen Gründen hinter einem Zaun verstecken? |
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#2
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AW: Ästhetische Immission Müllbehälter
Hier kann nur in der Ortssatzung nachgelesen werden.
So gilt in einigen Städten ein Abstand zum Nachbargrundstück bis 2 m und auch eine Umkleidung der Standfläche aus Pflanzwerk. Wenn die Ortssatzung nichts aussagt, könnte ein Abstand von 0,5 m in Frage kommen ohne Umkleidung. http://www.essen.de/deutsch/Rathaus/...SR7.14aneu.pdf Siehe § 20 Punkt 5 und 6 |
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#3
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AW: Ästhetische Immission Müllbehälter
Die Satzung der Abfallordnung der Stadt Eschweiler besagt nur, "Alle Abfallbehälter sind grundsätzlich auf den angeschlossenen Grundstücken so aufzustellen, dass durch sie keine Verunstaltung des Straßenbildes entsteht".
Es ist nirgendwo explizit ein Abstand vermerkt. Die Tonnen stehen genau 50 cm vom Nachbargrundstück entfernt. Dann dürfte alles seine Richtigkeit haben. Vielen Dank für die Auskunft. |
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#4
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AW: Ästhetische Immission Müllbehälter
Ob die Abfallverordnung der Ortssatzung gleichgestellt ist, sollte geprüft werden.
Wenn Unstimmigkeiten bestehen, sollte beim Bauamt nachgefragt werden. |