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#1
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Asbestdach mitgekauft - wer zahlt Entsorgung?
Hallo,
stellen wir uns mal folgenden Fall vor: A hat ein Haus von B gekauft. Nun möchte A das Dach erneuern und muß feststellen, das es momentan mit asbesthaltigen Platten belegt ist . Hätte B das bei Verkauf erwähnen müssen? Muß B eventuell etwas für Abriss, Entsorgung etc bezahlen? Gilt hierbei für B eine Frist nach Verkauf? Danke für Infos nico |
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#2
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AW: Asbestdach mitgekauft - wer zahlt Entsorgung?
Zitat:
Hiergegen spricht nichts. Es ist kein Mangel. Das Dach kann so bleiben, bis etwas gemacht werden muss. Es ist dann die TRGS 519 zu beachten. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, und das kann teuer werden. Ein Fall war ist mir bekannt. Derjenige war mit 400 € dabei, als er das Dach mit einem Hochdruckgerät gereinigt hat. Polizei wurde gerufen, die das Umweltamt herbei zitierte. Wegen Undichtigkeit wurde das Dach dann von einer zugelassenen Abrissfirma entsorgt. Eine Bescheinigung der Firma, das diese zur Durchführung der Arbeiten zugelassen ist, lässt man sich aushändigen.
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