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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Ärger mit den Nachbarn
Folgende Situation
In einem Mehrfamilienhaus (Altbau) leben 3 Parteien 1te Etage Familie A, 2te Etage Familie B und in der 3ten Etage Familie C Familie A lebte längere Zeit alleine im Haus, dann zog Familie C ein und kurz darauf Familie B mit einem Hund. Familie A und C haben bereits Kinder im schulpflichtigen Alter. Familie B dagegen hat ein Kleinkind von 2 1/2 Jahren. Bereits am 2ten Tag nachdem Einzug wurde Familie B von Familie A aufmerksam gemacht das Kind sei zu laut, man könne nicht schlafen. Es folgten 2 weitere Beschwerden von Familie A und es wurde angekündigt das man sich beim Vermieter beschweren würde. Familie B rief darauf hin beim Vermieter an und erklärte die Situation. Dieser meinte Familie A müsse sich erst an die neue Situation gewöhnen. Nach einiger Zeit bekam Familie B einen Anruf von Vermieter, der erklärte das sich nun auch Familie C beschwerte und jemand mit Auszug drohte. Familie B wird vorgeworfen tagsüber und abends zu laut zu sein, einschliesslich des Hundes und man hätte Hundekot gefunden. Familie B sagte dem Vermieter der Hundekot wäre nicht von ihrem Hund, da dieser wenn es passiert gleich entfernt wird und das ein Kleinkind nunmal einen Bewegungsdrang hat man aber schon versucht dem Kind beizubringen Rücksicht zu nehmen. Das Kind geht abends um 19uhr ins Bett und ist spätestens 20uhr ruhig. Nachts wacht das Kind ab und zu schreiend auf, wird aber sofort von den Eltern getröstet. Familie B hat sich noch nie beschwert als es bei den Familien A und C lauter zuging. Der Vermieter schlug vor das Familie B sich aufschreiben solle wann Familie A und C zu laut ist um zu zeigen das man sich nicht wegen dem Lärmpegel beschwert. Familie B hat das Gefühl das man sie rausekeln möchte. Hat Familie B irgendetwas zu befürchten in Form von Kündigung usw.? Was kann Familie B sonst tun da diese Situation unerträglich ist? |
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#2
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AW: Ärger mit den Nachbarn
Gegen das Kleinkind hat man keine Möglichkeit vorzugehen. Die Richter sehen dies gelassen.
Wenn der Rest die Familie keine Geräusche machen die lauter sind als in der TA Lärm angegeben, dann kann keiner etwas dagegen haben. Zimmerlautstärke wird dies auch genannt. http://de.wikipedia.org/wiki/Zimmerlautst%C3%A4rke Wenn im Mietvertrag Tierhaltung nicht ausgeschlossen ist, kann der Hund gehalten werden. Wie lange er bellen darf, hängt dann vom Richter ab. Sind neben dem Gebell weitere Umweltgeräusche da, hat man schlechte Karten gegen den Hundehalter. http://www.doggle.de/news/2008-01-03...undegebell%3F/ Ob dieser Hund es war, müsste bewiesen werden. Es stört die Aussage, es wird gleich weg gemacht. Ist der Ort dann im Haus oder auf dem Grundstück? Dies kann verboten werden. |
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#3
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AW: Ärger mit den Nachbarn
Der Hund von Familie B hat einmal in den Vorgarten gemacht, es wurde sofort entsorgt da es auch im Mietvertrag so steht und das ist schon länger her.
Der Vorgarten ist von der Seite für jeden Hund zugänglich und der Vermieter hat nicht erwähnt wo man diesen Hundehaufen gefunden hat. Die Wohnung ist ziemlich hellhörig und hat einen Holzfussboden mit Teppich. Altbau halt. Familie B kann sich das nicht erklären da der Fernseher usw. abends ziemlich leise ist schon alleine wegen dem Kind. Gehgeräusche lassen sich auch nicht vermeiden, da der Fussboden trotz Teppich schon ziemlich "durch gelaufen" ist und somit auch knarrt. |
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#4
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AW: Ärger mit den Nachbarn
Es sollte versucht werden mit den Nachbarn ein Gespräch zu führen, um was es eigentlich geht.
Wenn es laut ist, kann auch die Wohnung des Nachbarn aufgesucht zu werden um dann zu hören, was es ist! |
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| Ordinsessen |
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Dieser Beitrag wurde von Wolf gelöscht.
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| Stichworte |
| nachbarn, rechte |
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