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| Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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Guten Morgen,
gehen wir davon aus, dass A ein Arbeitgeber ist und B ein ehemaliger Angestellter. B möchte von A ein Arbeitszeugnis erhalten, was A gerne erstellen will. B möchte aber, das in diesem Zeugnis ein Satz vermerkt ist, aus dem hervorgeht, das KEINE versteckten Beurteilungen im Zeugnis vermerkt sind. Diesen Satz möchte A jedoch nicht schreiben, da es einige gravierende Schwierigkeiten mit B gab. Nicht im Bezug auf seine Arbeit, sondern viel mehr im Bezug auf das Verhalten zu Vorgesetzten, Kollegen und den aufgetragenen Arbeiten. Aus diesem Grund hat A ein Zeugnis mit allen erforderlichen Angaben erstellt, jedoch OHNE jegliche Beurteilung. Nun verlangt B ein neu erstelltes Zeugnis mit Beurteilungen, die jedoch in keiner Hinsicht negatives zum Ausdruck bringen sollen. Auch nicht in versteckten Formulierungen. A möchte in dem Zeugnis aber nicht lügen. Was hat A für Möglichkeiten? Vielen Dank für viele informative Antworten. LG Jairon |
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#2
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AW: Arbeitszeugnis
Also warum soll das der Satz rein:..."das KEINE versteckten Beurteilungen im Zeugnis vermerkt sind."
Das würde doch den neuen AG erstrecht stutzig machen. Solange das Zeugnis nichts negatives enthält, ist doch alles gut. Der AG ist nur verpflichtet, nichts negatives ins Zeugnis zu schreiben. Einmann Geändert von einmann (30.04.2008 um 12:44 Uhr). |