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| Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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Hallo,
ich bin seit 2 Wochen ausgelernt und habe einen neuen Vertrag! Für meine Prüfungsvorbereitung wurden mir 5 Arbeitsstunden geschenkt, die ich jetzt nacharbeiten soll! Desweiteren muss ich an 6 Samstagen die Fehlstunden die ich in der Berufschule hatte, nacharbeiten! Die meisten waren entschuldigt, doch das hat keinen interessiert. Jetzt meine Frage! Mir wurde keine Pause angeboten während den 6 1/2 Stunden nacharbeit an den Samstagen...Steht mir nciht eine pause zu, ab 6 Stunden Arbeit?? Wenn das so sei, müsste ich doch fast drei Stunden weniger arbeiten?? Danke für eure Hilfe |
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#2
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AW: Arbeitszeit bzw. Berufschule
Hallo!
Also, soweit ich weiß, ist der Azubi für die Prüfung freizustellen, das bedeutet, es kann nicht verlangt werden, dass das nachgearbeitet wird. Genau wie entschuldigte Fehlstunden - vorausgesetzt, das war mit Krankenschein oder so. Denn Krank ist krank und muss nirgends nachgearbeitet werden. Wie das mit unentschuldigten ist, weiß ich nicht. Generell würde ich sagen, man sollte aufpassen, dass man nicht nach bestandener Prüfung weiterhin wie ein Azubi behandelt wird, der keine Ahnung hat und nur kuschen muss. Wenn jetzt ein neuer Vertrag da ist, kann eigentlich eh keine Nacharbeit verlangt werden, oder? Außerdem folgender Tipp: Je nach Branche müssen zwischen dem Verlassen des Firmengebäudes und dem nächsten Betreten 11 oder 12 Stunden liegen. Also so GEschichten wie abends spätdienst und morgens dann wieder um 7 auf der Matte sind eigentlich nicht okay. Aber das nur als Tipp. |