![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Arbeitsaufnahme Pflicht?
Frau verheiratet bekommt 4 Kinder. 4 Monate nach Geburt des 4. Kindes kommt Scheidung. Frau zieht Kinder alleine gross. Trotz der Kinder teils Teilzeit-, teils Vollzeitjob. Frau lernt neuen Mann kennen. Kinder werden erwachsen, gehen eigene Wege. Frau hat seit vielen Jahren Rückenprobleme. Ein Arzt hat ihr mal gesagt: max. 4 Stunden arbeiten und keine schweren Arbeiten. Leider ohne Attest. Mann weiss vor Ehe davon. Mann sagt der Frau und auch Verwandten und Bekannten immerwieder, dass die Frau in ihrem Leben genug gearbeitet hätte und dass sie nicht mehr arbeiten gehen müsse, da sein Einkommen sehr gut für beide reicht. Für die Frau auch ein Grund, diesen Mann zu heiraten. Ehe geht nicht gut. Frau trennt sich. Frau ist mittlerweile 45 Jahre alt. Muss Frau, trotz der Zusage, dass sie nicht mehr arbeiten müsse, nach der Trennung (im 3. Jahr) eine Arbeit aufnehmen? |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Arbeitsaufnahme Pflicht?
Hallo,
eigentlich ja, denn die Aussage des Ehemannes während der Ehe war zum damaligen Zeitpunkt wohl eher verständnisvoll und daher moralisch gut gemeint. Ungeachtet dessen wird bei Gericht sicherlich die juristische Auffassung maßgeblich sein. Die könnte dahingehend tendieren, dass der Tatrichter den Gesundheitszustand der Frau von einem Gerichtssachverständigen begutachten lässt und die Frau dann je nach Ergebnis der Begutachtung arbeitsfähig bzw. begrenzt arbeitsfähig oder arbeitsunfähig einstuft. Die Beiziehung eines Fachanwalts für Familienrecht scheint empfehlenswert. Freundliche Grüsse Betroffener ( in Sachen Elternunterhalt ) |
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: Arbeitsaufnahme Pflicht?
Hallo,
danke für Deine Antwort. Zitat:
Liebe Grüsse, rahola |
|
#4
|
|||
|
|||
|
AW: Arbeitsaufnahme Pflicht?
Hallo,
der Mann muss keine Unterhaltsklage einreichen, sondern eine Unterhaltsabänderungsklage. Wenn er ganz hart ist, stellt er seine Unterhaltszahlungen einfach ein und lässt die Frau ihre Unterhaltsansprüche einklagen und / oder vollstrecken. Diese Vorgehensweise wäre allerdings nicht rechtskonform. Als Frau würde ich versuchen eine gütliche Einigung herbeizuführen, denn wenn sich die Frau quer stellt, hat sie vielleicht titulierte Ansprüche, die aber - ohne nähers darauf eingehen zu wollen - ggf. nicht oder nur schwer vollstreckbar sind. Freundliche Grüsse Betroffener ( in Sachen Elternunterhalt ) |
|
#5
|
|||
|
|||
|
AW: Arbeitsaufnahme Pflicht?
O.K.
Danke. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Pflicht zur Angabe des Zweitnamen ohne Bindestrich??? | missmary | Alle anderen Rechtsfragen | 2 | 07.04.2008 09:07 |
| Zweigüberhang-Pflicht der Gemeinde | stephan2907 | Nachbarschaftsrecht | 1 | 24.10.2006 19:33 |