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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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  #1  
Alt 09.08.2007, 12:51
rahola rahola ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 13.07.2006
Beiträge: 56
rahola befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Arbeitsaufnahme Pflicht?

Arbeitsaufnahme Pflicht?

Frau verheiratet bekommt 4 Kinder.
4 Monate nach Geburt des 4. Kindes kommt Scheidung.
Frau zieht Kinder alleine gross.
Trotz der Kinder teils Teilzeit-, teils Vollzeitjob.
Frau lernt neuen Mann kennen. Kinder werden erwachsen, gehen eigene Wege.
Frau hat seit vielen Jahren Rückenprobleme. Ein Arzt hat ihr mal gesagt: max. 4 Stunden arbeiten und keine schweren Arbeiten. Leider ohne Attest. Mann weiss vor Ehe davon.
Mann sagt der Frau und auch Verwandten und Bekannten immerwieder, dass die Frau in ihrem Leben genug gearbeitet hätte und dass sie nicht mehr arbeiten gehen müsse, da sein Einkommen sehr gut für beide reicht.
Für die Frau auch ein Grund, diesen Mann zu heiraten.

Ehe geht nicht gut. Frau trennt sich.
Frau ist mittlerweile 45 Jahre alt.
Muss Frau, trotz der Zusage, dass sie nicht mehr arbeiten müsse, nach der Trennung (im 3. Jahr) eine Arbeit aufnehmen?
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  #2  
Alt 10.08.2007, 11:08
Betroffener Betroffener ist offline
Experte
 
Registriert seit: 21.08.2006
Beiträge: 122
Betroffener wird schon bald berühmt werden
AW: Arbeitsaufnahme Pflicht?

Hallo,

eigentlich ja, denn die Aussage des Ehemannes während der Ehe war zum damaligen Zeitpunkt wohl eher verständnisvoll und daher moralisch gut gemeint. Ungeachtet dessen wird bei Gericht sicherlich die juristische Auffassung maßgeblich sein. Die könnte dahingehend tendieren, dass der Tatrichter den Gesundheitszustand der Frau von einem Gerichtssachverständigen begutachten lässt und die Frau dann je nach Ergebnis der Begutachtung arbeitsfähig bzw. begrenzt arbeitsfähig oder arbeitsunfähig einstuft.

Die Beiziehung eines Fachanwalts für Familienrecht scheint empfehlenswert.

Freundliche Grüsse
Betroffener ( in Sachen Elternunterhalt )
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  #3  
Alt 13.08.2007, 08:42
rahola rahola ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 13.07.2006
Beiträge: 56
rahola befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Arbeitsaufnahme Pflicht?

Hallo,

danke für Deine Antwort.


Zitat:
Zitat von Betroffener
Die könnte dahingehend tendieren, dass der Tatrichter den Gesundheitszustand der Frau von einem Gerichtssachverständigen begutachten lässt und die Frau dann je nach Ergebnis der Begutachtung arbeitsfähig bzw. begrenzt arbeitsfähig oder arbeitsunfähig einstuft.

Die Beiziehung eines Fachanwalts für Familienrecht scheint empfehlenswert.
Wenn ich das nun richtig verstehe, heisst das, dass der Mann aber ohne ein derartiges Gutachten nicht von sich aus den Unterhalt einfach kürzen darf. Er muss also, wenn die Ehe bis dato noch nicht geschieden ist, eine Unterhaltsklage einreichen?!


Liebe Grüsse,
rahola
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  #4  
Alt 13.08.2007, 12:00
Betroffener Betroffener ist offline
Experte
 
Registriert seit: 21.08.2006
Beiträge: 122
Betroffener wird schon bald berühmt werden
AW: Arbeitsaufnahme Pflicht?

Hallo,

der Mann muss keine Unterhaltsklage einreichen, sondern eine Unterhaltsabänderungsklage. Wenn er ganz hart ist, stellt er seine Unterhaltszahlungen einfach ein und lässt die Frau ihre Unterhaltsansprüche einklagen und / oder vollstrecken. Diese Vorgehensweise wäre allerdings nicht rechtskonform. Als Frau würde ich versuchen eine gütliche Einigung herbeizuführen, denn wenn sich die Frau quer stellt, hat sie vielleicht titulierte Ansprüche, die aber - ohne nähers darauf eingehen zu wollen - ggf. nicht oder nur schwer vollstreckbar sind.

Freundliche Grüsse
Betroffener ( in Sachen Elternunterhalt )
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  #5  
Alt 14.08.2007, 19:04
rahola rahola ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 13.07.2006
Beiträge: 56
rahola befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Arbeitsaufnahme Pflicht?

O.K.
Danke.
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