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Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,...

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  #1  
Alt 05.10.2010, 18:44
Fischli Fischli ist offline
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Registriert seit: 28.07.2008
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Fischli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Arbeitgeber bestellt Angestellte im Babyjahr

Die Alleinerziehende B, die sich zur Zeit im Babyjahr befindet, wird zum Arbeitgeber zu Verhandlungen bestellt. Hierzu wendet B ca. 80 km auf. Der vertragliche beginn der Arbeitsaufnahme von B ist der 1.1.2011. Die Stelle von AN B wurde durch einen neuen Mitarbeiter mit befristeten (bis 01.01.2011) besetzt. Nun ruft die Personalabteilung B an, bestellt B auf die Arbeitsstelle um mit B eine Verhandlung über eine Abfindung, Trennung zu führen. Das die Alleinerziehende B ist darüber stinke sauer B möchte gern wieder ihre alte Tätigkeit aufnehmen. B ist der Meinung, am 03.01.11 ist der erste Arbeitstag, bis dahin sollte Zeit sein.
Frage, ist der Arbeitgeber hier überhaupt berechtigt den AN zu bestellen.
Mfg. Fisch
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  #2  
Alt 07.10.2010, 22:50
uli13 uli13 ist offline
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Registriert seit: 07.10.2010
Beiträge: 4
uli13 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Arbeitgeber bestellt Angestellte im Babyjahr

Hallo, Fischli!

Soll denn die Stelle wegfallen, oder soll der befristet eingestellte AN an Stelle der alleinerziehenden Mutter den Arbeitsplatz bekommen?

MfG uli13
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  #3  
Alt 08.10.2010, 20:25
Fischli Fischli ist offline
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Registriert seit: 28.07.2008
Ort: Sachsen (bei Zwickau)
Beiträge: 104
Fischli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Arbeitgeber bestellt Angestellte im Babyjahr

Der befristet eingestellte Arbeitnehmer soll die Stelle weiterhin besetzen
Mfg. Fisch
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  #4  
Alt 09.10.2010, 10:12
uli13 uli13 ist offline
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Registriert seit: 07.10.2010
Beiträge: 4
uli13 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Arbeitgeber bestellt Angestellte im Babyjahr

Guten Morgen Fischli,

hier alles zu schreiben, würde ein bischen zu lange dauern, denn es gibt doch die unterschiedlichsten Kostellationen, zu denen ich im Detail aber noch ein paar Infos bräuchte.
"Kündigung" ist auf alle Fälle nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und für den Arbeitgeber nicht so einfach (Betriebsstillegung, Insolvenz oder fehlender KÜ-Schutz Betrieb <15 MA)).

Gib doch 'mal im Internet die Stichworte Babyjahr, Kündigung und Arbeitgeber ein. Dann bekommst Du gleich jede Menge Infos - danach geht es Dir vielleicht besser!?!?!

Schönes Wochenende wünscht

Uli13
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