Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Erbrecht

Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 19.01.2008, 23:23
frosch frosch ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2008
Beiträge: 1
frosch befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Anwalt A ist generalbevollmächtigt,welche Rechte haben Angehörige?

Hallo,bin das erste Mal hier und interessiere mich für Folgendes:

Herr XY lebt allein und hätte keine Kinder und keine Geschwister.Seine nächsten Angehörigen wären Cousins und Cousinen, die im gleichen Ort leben würden und zu denen XY freundschaftlichen und regelmäßigen Kontakt haben würde.

Angenommen, Herr XY erteilt dem Anwalt A eine Generalvollmacht.
Herr XY stirbt im Krankenhaus und das Krankenhaus informiert nicht die Familie F von XY, sondern Anwalt A.Daraufhin würde dann A die Familie F vom Tod des XY unterrichten und erklären, dass die Generalvollmacht nun bei ihm liegt.

A entscheidet über den Grabstein, die Trauerfeier,ohne Familie F zu fragen.

Herr XY hatte keinerlei Streitigkeiten mit der Familie F, deshalb wäre die Familie F auch sehr überrascht über diese Situation.

Der A sagt der Familie F, dass er bei XY zuhause nun mehrere Testamente gefunden hätte.

Anwalt A könnte der Familie F suspekt erscheinen. Wie würde sich die Familie F denn am Besten verhalten?

Lg Frosch
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 20.01.2008, 12:17
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.867
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Anwalt A ist generalbevollmächtigt,welche Rechte haben Angehörige?

Es ist nicht bekannt, was die Vollmacht beinhaltet.
Eine Generalvollmacht ist fast wie ein Freifahrtschein.
Gilt diese über den Tod hinaus?
Wenn Familienangehörige meinen, sie sind gesetzliche Erben, dann beantragen sie einen Erbschein. Solange sie nicht im Besitz eines Erbscheins sind, haben sie keine Möglichkeit einzuschreiten auch wenn sie im gleichen Ort leben und ein freundschaftliches Verhältnis und regelmäßigen Kontakt hatten.
Es kann sein, dass im Testament ein anderer Erbe genannt ist. Nur gegenüber den oder die Erben muss der Vollmachtberechtigte evtl. Auskunft erteilen.
Nur die Erben können die Vormacht widerrufen!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Anwalt hat alles versaut king71 Alle anderen Rechtsfragen 1 20.12.2007 10:53
Was für Rechte haben Großeltern moni Familienrecht 1 04.09.2007 18:28
Nachbarn haben die Grundstücksgrenzen überbaut Peter Scherler Nachbarschaftsrecht 1 17.07.2007 09:58
Zaun ziehen - welche Seite Kiara Nachbarschaftsrecht 1 28.01.2007 10:58
Leasingfahrzeug ---- Welche Kosten darf ich buchen? Unregistriert Steuerrecht 0 18.04.2006 15:33


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:55 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1