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#1
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Anspruch auf voreheliche Übergaben
Mir wurde 2006 der elterliche Hof übergeben. Ich habe einen Partner der ein uneheliches kind hat.. Meine Frage bzw Fragen. Wenn wir heiraten möchten hat sein Kind das er mit ner anderen Frau hat(waren nicht verheiratet) anspruch auf meinen Hof den ich vor der Ehe schon bekommen hab? Oder hat es nur Anspruch auf seinen Teil den er von seinen Eltern bekommt?
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#2
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AW: Anspruch auf voreheliche Übergaben
Gesetzliche Erbfolge: Das Kind erbt nicht, wenn Sie sterben.
Wenn kein Testament vorliegt dann erbt der Mann und evtl. Angehörige Ihrer Familie. Das Erbrecht ist hier sehr gut beschrieben: http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbr...schaft_02.html Das Kind erbt bei seinen leiblichen Eltern. Hier also auch den Hof, wenn der Mann diesen geerbt hat, Erbe geworden ist. |
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