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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 18.12.2008, 15:13
zwidawurzn zwidawurzn ist offline
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Registriert seit: 18.12.2008
Beiträge: 1
zwidawurzn befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Anspruch auf voreheliche Übergaben

Mir wurde 2006 der elterliche Hof übergeben. Ich habe einen Partner der ein uneheliches kind hat.. Meine Frage bzw Fragen. Wenn wir heiraten möchten hat sein Kind das er mit ner anderen Frau hat(waren nicht verheiratet) anspruch auf meinen Hof den ich vor der Ehe schon bekommen hab? Oder hat es nur Anspruch auf seinen Teil den er von seinen Eltern bekommt?
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  #2  
Alt 18.12.2008, 15:54
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.867
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Anspruch auf voreheliche Übergaben

Gesetzliche Erbfolge: Das Kind erbt nicht, wenn Sie sterben.

Wenn kein Testament vorliegt dann erbt der Mann und evtl. Angehörige Ihrer Familie.
Das Erbrecht ist hier sehr gut beschrieben:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbr...schaft_02.html

Das Kind erbt bei seinen leiblichen Eltern. Hier also auch den Hof, wenn der Mann diesen geerbt hat, Erbe geworden ist.
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