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| Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil
Hallo!
Inwieweit werden Schenkungen beim Pflichtteil angerechnet und in welchem Zeitraum in der Vergangenheit gilt das? Für einen Ratschlag wäre ich dankbar! Bastian |
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#2
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AW: Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil
Schenkungen können angerechnet werden und zwar für den Zeitraum von 10 Jahren rückwirkend. Nun hängt es aber vom Verwandtschaftsgrad des Pflichtteilberechtigten ab. Handelt es sich um ein Kind oder Kinder des Verstorbenen, so haben diese ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob der Erblasser im Zeitraum von 10 Jahren etwas verschenkt hat, denn diese Schenkung mindert den Erbteil und somit auch den Pflichtteil.
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#3
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AW: Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil
Es gibt Ausnahmen die der 10 jährigen Verjahrungsfrist nicht unterliegen.
Bei Schenkungen unter Eheleuten beginnt diese Frist erst mit dem Tod des Erblassers. Mann schenkt Frau vor 15 Jahren das Grundstück. Dann kann hier der Pflichtteil darauf gefordert werden. Der dann ein Geldwert ist. |