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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 22.03.2006, 16:05
Bastian1 Bastian1 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.03.2006
Beiträge: 6
Bastian1 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil

Hallo!

Inwieweit werden Schenkungen beim Pflichtteil angerechnet und in welchem Zeitraum in der Vergangenheit gilt das?
Für einen Ratschlag wäre ich dankbar!

Bastian
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  #2  
Alt 24.03.2006, 11:49
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
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AW: Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil

Schenkungen können angerechnet werden und zwar für den Zeitraum von 10 Jahren rückwirkend. Nun hängt es aber vom Verwandtschaftsgrad des Pflichtteilberechtigten ab. Handelt es sich um ein Kind oder Kinder des Verstorbenen, so haben diese ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob der Erblasser im Zeitraum von 10 Jahren etwas verschenkt hat, denn diese Schenkung mindert den Erbteil und somit auch den Pflichtteil.
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  #3  
Alt 24.03.2006, 12:42
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.804
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil

Es gibt Ausnahmen die der 10 jährigen Verjahrungsfrist nicht unterliegen.
Bei Schenkungen unter Eheleuten beginnt diese Frist erst mit dem Tod des Erblassers.
Mann schenkt Frau vor 15 Jahren das Grundstück. Dann kann hier der Pflichtteil darauf gefordert werden. Der dann ein Geldwert ist.
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