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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 21.01.2012, 19:17
Edi Edi ist offline
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Beiträge: 18
Edi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Anrechenbarkeit Pflege der Eltern ?

Hallo
Ich weiss leider nicht wonach ich suchen muss, um meinen Fall zu finden, und ohne das richtige Suchargument muss ich die Profis hier neu fragen.
Also: Ein Ehepaar hat zwei leibliche Söhne und ein Haus. Vor ein paar Jahren wechselte der Vater in die kleinere Wohnung und ein Bruder zog in die grosse ein.
Dem anderen Bruder wurde als Erbteil 50000 Euro bezahlt.
Die Eltern der Söhne in der kleinen Wohnung werden vom Bruder betreut der im gleichen Haus wohnt.
1. Wenn man davon ausgeht dass Haus und Grundstück ca. 500 000 Euro Wert sind, ist der ausgezahlte Betrag dann ok ? Die Betreuung der Eltern wird ja anscheinend den pflegenden hoch angerechnet.
2. Gibt es eine Formel oder Anhaltspunkte wie man zu einem rechtsabgestützen Betrag kommt ?
3. Braucht man dazu die amtliche Schätzung des Hauses ?
Danke für die Hilfe Gruss
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  #2  
Alt 22.01.2012, 14:26
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.813
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Anrechenbarkeit Pflege der Eltern ?

Die Anrechnung der Ausgleichspflicht für Abkömmlinge ist mit BGB § 2057a geregelt.
Der Link zeigt auch ein Beispiel für eine Berechnung.
http://www.biallo.de/finanzen/Steuer...e-auszahlt.php

Für die anderen Fragen fehlen Informationen.
Was wurde mit der Auszahlung der 50000 € vereinbart? Wurde z. B. ein Erbverzicht notariell beglaubigt? Besteht ein Testament?

Zur Wertermittlung der Immobilie gilt der Todestag des Erblassers. Eine amtliche Schätzung ist nicht notwendig! Es reicht, wenn sich die Erben über den Wert einig sind, evtl. einen Makler oder Gutachter fragen.
__________________
Ein gesundes, glückliches Jahr 2012
wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 22.01.2012, 16:44
Edi Edi ist offline
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Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 18
Edi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Anrechenbarkeit Pflege der Eltern ?

Hallo
Vielen Dank für die Antwort. Das bringt schon einiges an Klarheit.
Es gibt kein Testament und kein notariell beglaubigter Erbverzicht. Nichts, nur eine Ueberweisung der Bank.
Danke Gruss
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  #4  
Alt 22.01.2012, 17:32
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.813
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AW: Anrechenbarkeit Pflege der Eltern ?

Wenn weder eine Erbverzichtserklärung noch ein Testament vorliegt, dann werden die Söhne Erben.
Vom Nachlass wird dann die Aufwendung für die Pflege abgezogen.

Wie es mit den 50000€ zu handhaben ist, kann hier nachgelesen werden.
http://www.finanztip.de/recht/erbrec...ng-erbfall.htm
__________________
Ein gesundes, glückliches Jahr 2012
wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #5  
Alt 05.02.2012, 12:47
Edi Edi ist offline
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Registriert seit: 05.06.2007
Beiträge: 18
Edi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Anrechenbarkeit Pflege der Eltern ?

Hallo
Vielen Dank für die Auskunft. Es ist sehr angenehm für mich, wenn ich hier Fragen stellen kann, und diese so schnell und präzise wie möglich beantwortet werden.
Ich bin froh dass es dieses Forum gibt.
Werde es wärmstens weiterempfehlen.
DANKE
Gruss Edi
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