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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 07.02.2010, 20:23
staron staron ist offline
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Beiträge: 14
staron befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Anmahnung Rückzahlung Kaution richtig formulieren

Unser Mietverhältnis endete bereits Ende September. Mängel wurden geklärt, trotzdem zahlt der Vermieter die Kaution nicht zurück. Telefonate, Mails, Briefe blieben folgenlos.

Wie muss ich die Rückzahlung richtig anmahnen, damit der Vermieter reagiert (reagieren muss)? Phantatisch wäre ein Formulierungsvorschlag!

Vielen Dank!
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  #2  
Alt 08.02.2010, 12:09
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.180
Wahrsager wird schon bald berühmt werden
AW: Anmahnung Rückzahlung Kaution richtig formulieren

Die Kaution hat der Vermieter auf ein gesondertes Konto anzulegen, mit Verzinsung.
Das Konto muss getrennt vom Vermögen des Vermieters sein.
Für diese Konten gibt es eine Kündigungsfrist. Wenn diese abgelaufen ist, gibt die Bank das Geld frei. Dem Mieter steht seine Kaution einschl. der Zinsen zu.

Der Vermieter kann dann den Betrag zurückbehalten, den er für Mängelbeseitigung usw. zu erhalten hat. Liegt dies nicht vor, kann er den überschlägig für Nebenkosten errechneten Betrag zurückbehalten. Die Abrechnung erfolgt nach BGB § 556 Abs. 3, Vereinbarungen über Betriebskosten. Den Rest muss er auszahlen. Dies kann 3 Monate (Kündigungsfrist) dauern. Der BGH hat eine Frist bis zu 6 Monaten als üblich gewertet.
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  #3  
Alt 08.02.2010, 14:14
staron staron ist offline
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Registriert seit: 06.10.2009
Beiträge: 14
staron befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Anmahnung Rückzahlung Kaution richtig formulieren

Vielen Dank auch für diese schnelle Antwort!

Sind hier 6 Monate nach Ende des Mietvertrags gemeint? Heißt das, ich kann vor Ablauf der 6 Monate nicht viel unternehmen?!

Wie schnell muss der Vermeiter nach dieser Frist zahlen?

Kann er dann immer noch für eventuelle Nebenkostennachzahlungen Geld zurückbehalten und wie lange?
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  #4  
Alt 09.02.2010, 11:47
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.180
Wahrsager wird schon bald berühmt werden
AW: Anmahnung Rückzahlung Kaution richtig formulieren

Der Vermieter schätzt ausstehende Kosten. Die zieht er von der Kaution ab.
Die Gerichte gehen davon aus, dass innerhalb von 6 Monaten der Vermieter den Restbetrag auszahlen muss.
Die Nebenkosten Abrechnung erfolgt dann im üblichen Turnus, zum Ende des Abrechnungsjahres wie es der Gesetzgeber vorgegeben hat.
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Stichworte
kaution, mahnung, rückzahlung


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