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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Unser Mietverhältnis endete bereits Ende September. Mängel wurden geklärt, trotzdem zahlt der Vermieter die Kaution nicht zurück. Telefonate, Mails, Briefe blieben folgenlos.
Wie muss ich die Rückzahlung richtig anmahnen, damit der Vermieter reagiert (reagieren muss)? Phantatisch wäre ein Formulierungsvorschlag! Vielen Dank! |
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#2
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AW: Anmahnung Rückzahlung Kaution richtig formulieren
Die Kaution hat der Vermieter auf ein gesondertes Konto anzulegen, mit Verzinsung.
Das Konto muss getrennt vom Vermögen des Vermieters sein. Für diese Konten gibt es eine Kündigungsfrist. Wenn diese abgelaufen ist, gibt die Bank das Geld frei. Dem Mieter steht seine Kaution einschl. der Zinsen zu. Der Vermieter kann dann den Betrag zurückbehalten, den er für Mängelbeseitigung usw. zu erhalten hat. Liegt dies nicht vor, kann er den überschlägig für Nebenkosten errechneten Betrag zurückbehalten. Die Abrechnung erfolgt nach BGB § 556 Abs. 3, Vereinbarungen über Betriebskosten. Den Rest muss er auszahlen. Dies kann 3 Monate (Kündigungsfrist) dauern. Der BGH hat eine Frist bis zu 6 Monaten als üblich gewertet. |
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#3
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AW: Anmahnung Rückzahlung Kaution richtig formulieren
Vielen Dank auch für diese schnelle Antwort!
Sind hier 6 Monate nach Ende des Mietvertrags gemeint? Heißt das, ich kann vor Ablauf der 6 Monate nicht viel unternehmen?! Wie schnell muss der Vermeiter nach dieser Frist zahlen? Kann er dann immer noch für eventuelle Nebenkostennachzahlungen Geld zurückbehalten und wie lange? |
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#4
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AW: Anmahnung Rückzahlung Kaution richtig formulieren
Der Vermieter schätzt ausstehende Kosten. Die zieht er von der Kaution ab.
Die Gerichte gehen davon aus, dass innerhalb von 6 Monaten der Vermieter den Restbetrag auszahlen muss. Die Nebenkosten Abrechnung erfolgt dann im üblichen Turnus, zum Ende des Abrechnungsjahres wie es der Gesetzgeber vorgegeben hat. |
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| Stichworte |
| kaution, mahnung, rückzahlung |
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