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#1
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Anbau bei einem Reihenmittelhaus
Hallo zusammen!
Man stelle sich ein Reihenhaus in NRW mit 10 Wohn-Parteien nebeneinander vor. Nennen wir sie A bis J (von links nach rechts). Da die Reihenhäuser in einer Kurve liegen, sind sie um ca. 5m gegeneinander versetzt gebaut. Genauer im Detail: E, F und G liegen auf einer Höhe, H und I liegen ca. 5m zurück (aus Sicht vom Bürgersteig), J liegt nochmals ca. 5m zurück gegenüber H und I. Alle Häuser haben absolut identische Grundrisse, nur die Gärten hinter den Häusern sind aufgrund des Versatzes unterschiedlich tief (bei gleicher Breite). G hat rechts im Garten die linke Hauswand von H, H und I liegen auf einer Höhe, I hat rechts im Garten die Hauswand von J (jeweils ca. 5 m). Angenommen: I möchte 5m anbauen, da er Wohnraumbedarf hat. Nach dem Umbau wäre also die Rückwand von I mit der Rückwand von J auf einer Höhe. H hätte dann rechts im Garten die linke Hauswand von I. Frage: Welche Gesetze/Verordnungen/Bebauungspläne usw. sind zu beachten, oder kann jemand gleich aus Erfahrung sagen, daß derartige Anbauten an Reihenhäusern nicht erlaubt sind (und warum nicht?)? Danke für die Mühe, ist vielleicht nicht so leicht zu verstehen... :-) Gruß Margarete |
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#2
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AW: Anbau bei einem Reihenmittelhaus
Hier greift so ziemlich alles!
Alle Reihenhausbesitzer müssen zustimmen, da es sich um einen Wohnblock handelt, bei dem das Gesamtbild verändert wird. Es ist eine Grenzbebauung und damit ebenfalls vom Nachbar zustimmungspflichtig Bei Reihenhäusern ist oft die Bauflächenzahl, Baunutzungszahl erreicht. Alles erfahren Sie beim Bauamt. |
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#3
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AW: Anbau bei einem Reihenmittelhaus
...ooops.
Erstmal Danke für die Antwort. Das scheint ja doch komplizierter zu sein als ich gedacht habe. Leider wird der Nachbar H durch den Anbau wahrscheinlich am Abend ca. 20 Minuten eher keine Abendsonne mehr genießen können. Aber das ist ja - wie immer hier im Forum - alles ein rein theoretischer Fall :-) Geändert von Margarete (06.10.2006 um 08:34 Uhr). |
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#4
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AW: Anbau bei einem Reihenmittelhaus
Wahrsager hat sicher Recht, doch es gibt in verschiedenen Bundesländern die glorreiche Einrichtung einer Baulasterklärung, das bedeutet, dass ich Nachbarn (auch und vor allem bei einer Reihenhauszeile) gegenseitig das Recht einräumen können, an der Terrasse in gleicher Art und Weise aneinander zu bauen. Das geht natürlich nur, wenn sich die Nachbarn einig sind, so kann man auch davon ausgehen, dass jeder Besitzer des Reihenhauses in den Genuß des Anbaues und dadurch in den Genuß einer Wohnhauserweiterung kommen kann. Schon mal nachgefragt, ob die Nachbarn auch Interesse an einem Anbau haben bzw. einer Baulasterklärung, die beim zuständigen Bauamt eingereicht werden kann, zustimmen?
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