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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Anbau Doppelhaus
Hallo zusammen,
in einem Neubaugebiet will Nachbar A sein Grundstück nach hinten vergrößern. Dafür muss er aber zwischen beiden Häusern eine Mauer zum Nachbarn B hochziehen. Dieser boykottiert den Anbau mit der Begründung, dass ihm dadurch "die Sonne genommen" werde, dabei ist die Sicht zu allen Seiten offen. Gibt es gar keine Möglichkeit, diesen Anbau durchzuführen? Benötigt Nachbar A zwingend die Zustimmung des Nachbars B? Vielen Dank schon mal! |
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#2
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AW: Anbau Doppelhaus
Dies kann wohl von hieraus nicht geklärt werden.
Es kennt hier keiner den Bebauungsplan. Die Gemeinde legt dort Satzungen fest die auch Ortssatzungen genannt werden. In den Plänen werden die Nutzungen einer Fläche aufgezeigt, Baulinie, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl usw.. Muss an der Grenze gebaut werden. Ist die Mauer Grenzwand für ein Gebäude, so sind evtl. Abstandsgrenzen einzuhalten. Eventuell müssen aus zwei Flurstücken ein Flurstück gemacht werden. Durch Vorschriften kann evtl. ein kleines Grundstück nicht bebaut werden. Ob eine Mauer zulässig ist, hängt auch von den Ortssatzungen ab. Es kann offene Bauweise gefordert werden. Dann greift das Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes. Hier evtl. auch das Fenster- und Lichtrecht. Spricht nicht gegen geltendes Recht, kann gebaut werden ohne Zustimmung des Nachbarn. Ein Recht auf Licht und Sonne kennt der Gesetzgeber nicht. Das Projekt sollte beim Bauamt vorgetragen werden. Geändert von Wahrsager (06.02.2010 um 14:55 Uhr). |
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#3
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Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Das war schon mal sehr hilfreich. Ja, es scheint wohl am besten beim örtlichen Bauamt vorzusprechen. |
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