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Amtsanmaßung?
Nachbar A und B haben ein Problem miteinander.
Nachbar A entsorgt legal seinen Bauschutt auf dem Privatgrund des Nachbarn C. Da aber Nachbar B denk dies wäre illegal, mach er Fotos und versucht rauszubekommen wie man Nachbar A anscheissen kann. Zufällig hat dieser Nachbar B eine Freundin bei der Polizei, aber nicht in dem Landkreis sondern in einem anderen. Als nun A den Schutz abläd kommt diese Polizistin mit B an und weist sich aus und befragt Nachbar A was er den da macht. Weiterhin droht die Polizistin mit Konzequenzen. Nun die Frage: Durfte die polizistin in einem anderen Landkreis ermitteln nur weil ihre Freundin sie dazu anstiftet? Wen nicht, was kann man gegen diese polizistin unternehmen? Danke |
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#2
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AW: Amtsanmaßung?
Hallo Torti,
es geht nicht darum, ob jemand zufällig "Ordnungshüter" ist, der von einer Straftat erfährt. Selbst wenn "B" mit einer anderen Person seines Vertrauens, z. B. als Beistand, zum Tatort der Bauschuttentsorgung kommen würde, damit er einen Zeugen hat, hat "A" mit seiner illegalen Müllentsorgung immer schlechte Karten. Daß es nun zufällig eine Polizistin ist, die sich auch noch ausweist, ist dabei ohne Belang. Es könnte auch ein Bäcker oder Schuster sein, aus einer anderen Stadt. Wie kommt "A" zu der irrigen Annahme, daß die Bauschuttentsorgung auf dem Grundstück von "B" eine legale Angelegenheit ist? "A" sollte sich einmal in die Situation von "B" versetzen. MfG St. |