![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Thema bewerten |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Alte Hecke entfernen
Hallo,
gehen wir mal davon aus, das jemand in einem Haus schon 16 Jahre wohnt. Bevor er einzog stand schon an einer Seite auf seinem Grundstück eine ca.2m hohe und sehr breite alte Hecke. Aufgrund von Allergie gegen die Hecke und der vielen Arbeit und das Hunde durch die Hecke verschwinden, möchte man diese Hecke entfernen und durch einen 1,80m Zaun ersetzen. Die Bewohner auf der anderen Seite der Hecke wollen sich nun dagegen wehren, weil die Hecke so alt ist und angeblich aus diesem Grund nicht entfernt werden darf und im hinteren Bereich der Hecke soll diese angeblich vom Vorbesitzer so gepflanzt worden sein, dass sich Teile der Hecke auf dem gegenüberliegenden Grundstück befinden und die gesamte Hecke somit beiden Parteien gehört. Weiß jemand Rat. Grundstück befindet sich in NRW. Danke für eine Anwort. Und noch einen schönen Abend wünscht Ladykiara |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Alte Hecke entfernen
Es geht nicht hervor, ob Sie Eigentümer sind oder Mieter. Ein Mieter kann seinen Vermieter ansprechen.
Das entfernen der Hecke hat mit dem Alter nichts zu tun. Wenn es meine Hecke ist, dann entferne ich diese. Es ist wahrscheinlich nicht Ihre Hecke! ![]() Es besteht kein Zaun als Einfriedung, deshalb kann angenommen werden, die Hecke ist Einfriedung. Einfriedungen sind im Nachbarschaftsrecht NRW geregelt. Beide sind dann Eigentümer. Unwichtig ist, auf welcher Seite die Hecke steht. Es wird auch ausgesagt, dass die Grenze die Hecke durchschneidet. Beide sind Eigentümer und haben diese auch gemeinsam zu pflegen. Die Allergie zählt nicht, denn Pollenflug ist bekannt. Wenn diese Hecke entfernt wird, kommen die Pollen woanders her. Wegen der Hunde, gibt es die Einfriedigungspflicht des Störers, dieser hat den Zaun zu setzen. Eventuell kann über diesen Hinweis ein Zaun gesetzt werden und damit verschwindet die Hecke. Zwei Einfriedungen sind nicht gestattet. Dies sollte mit einem RA durchgesprochen werden. Auf die ortsübliche Einfriedung ist zu achten. Besteht keine Einigkeit über den Zaun, dann gilt das Nachbarschaftsrecht. |
|
#3
|
|||
|
|||
|
Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Wir sind die Eigentümer und die Hecke steht zum Großteil oder ganz auf unsererem Grundstück. ( Gründstück wurde noch nicht ausgemessen ) Wegen der Allergie. Die beruht nicht auf dem Pollenflug, sondern von der Hecke selbst. Die Hecke ist innen fast vollständig verholzt. Der Staub der daraus entsteht löst die Allergie aus. Zudem blüht die Hecke auch und diese Blüten vertrage noch nicht einmal ich. Zudem haben wir an der Stelle , wo die Hecke an unsere Hauswand trifft, Feuchtigkeit in der Wand. Dort gibt es 1-2 Zentimeter tiefe Löcher. Dort verläuft aber keine Wasserleitung. Kann eigentlich nur von der Hecke kommen. Kann ich die Hecke eigentlich ausdünnen ohne Probleme zu erhalten ? Ist ca. 1m breit. Kann ich dei Hecke auch auf 'angemessene Höhe ' ( 1,20) schneiden ohne Zustimmung des Nachbarn ? Die anderen Einfriedungen in der Nachbarschaft haben diese Höhe. Vielen lieben Dank für eine Antwort. Grüße Ladykiara |
|
#4
|
|||
|
|||
|
AW: Alte Hecke entfernen
Sie sind nicht Eigentümer, wenn es sich um eine Einfriedung handelt! Beide Nachbarn haben einzufrieden. Es ist egal auf welchem Grundstück die Einfriedung steht.
Im Nachbarschaftsrecht steht die Höhe einer Einfriedung. Anscheinend geht es nicht „nur“ um die Allergie, wie aus dem Text herauszulesen ist. Vom Ausdünnen geht keine Allergie weg! Wer ins Grüne zieht muss mit erhöhtem Anfall von Blütenstaub rechnen. Wenn Schäden entstehen, muss dem Nachgegangen werden. Das Hammerschlag- und Leiterrecht ist anzuwenden, wenn das Nachbargrundstück hierzu betreten werden muss. Stört die Hecke dort, muss sie entfernt werden, jedoch kann der Nachbar bestimmt eine Neupflanzung fordern. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| hecke beseitigen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
| Thema bewerten | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Entfernen von Fichten | unmo418 | Nachbarschaftsrecht | 6 | 26.09.2008 11:55 |
| Hecke Verkehrsbehindernd? | Andinia | Nachbarschaftsrecht | 1 | 16.08.2008 19:48 |
| Hecke Schneiten | Cesar07 | Nachbarschaftsrecht | 1 | 16.07.2008 14:49 |
| Terrassenerweiterung an Nachbars Hecke | aurora | Nachbarschaftsrecht | 1 | 05.06.2008 12:50 |
| Rosengitter entfernen | woschd77 | Nachbarschaftsrecht | 1 | 07.05.2008 10:31 |