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Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,...

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  #1  
Alt 19.05.2011, 10:53
goerdi goerdi ist offline
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Registriert seit: 21.04.2010
Beiträge: 25
goerdi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
kann AN von AG zum Flug gezwungen werden

Hallo !

AN hat ein 20 jaheriges Arbeitsverhaeltnis zu AG. Dienstort ist der Standort.
AN war zu Anfangs (die ersten 10 Jahre) des oefteren (2 oder 3 mal im Jahr) via Flugzeug im Ausland. (allerdings seit 10 Jahren nicht mehr) und da die Zeit am AN auch nicht spurlos an ihm vorueberging => AN leidet mehr oder weniger unter einer Venenschwaeche (sprich wenn er fliegt hat er "dicke beine" und lt. Arzt ein erheblich hoeheres Risko einer Thrombose mit den daraus resultierenden Risiken) aus diesem Grund ist AN auch seit 10 Jahren nicht mehr in Urlaub geflogen.
Der Arbeitsvertrag ist uralt und sagt lediglich aus das AN am Standort als XY angestellt ist.
Kann der AG AN dazu zwingen mit dem Flugezeug irgendwohin zu fliegen (in dem Falle waere es Suedosteuropa bzw. Transatlantik ?


gruss goerdi
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  #2  
Alt 19.05.2011, 12:10
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: kann AN von AG zum Flug gezwungen werden

Zwingen kann man keinen! Keiner ist jedoch unkündbar.
Wenn sich das Aufgabengebiet der Firma, so wie es aussieht, auch auf das Ausland bezieht und für den Einsatz kein anderer AN aus dem Team gefunden wird, der es fachlich und gesundheitlich wahrnehmen kann, könnte ich mir auch die Aufhebung des Arbeitsvertrages vorstellen.

Ein Attest vom Arzt kann vorgelegt werden.
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Wahrsager
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  #3  
Alt 19.05.2011, 15:35
goerdi goerdi ist offline
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Registriert seit: 21.04.2010
Beiträge: 25
goerdi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: kann AN von AG zum Flug gezwungen werden

Das mit dem Unkuendbar ist schon klar.... (lediglich die Abfindungshoehe ist dann fraglich)
Attest ist auch klar.

Das Aufgabengebiet bezog sich eigentlich schon laenger aufs Ausland nur eben jetzt ist es "weiter" (vorher West-Polen jetzt kurz vorm Ural)

Und in Anbetracht das es fuer diese Taetigkeit im Ausland nur die reine Verpflegungspauschle gibt (sprich ueberstunden koennen wenn ueberhaupt dann abgefeiert werden) bleibt am Ende von einer solchen 4 woechigen Reise unterm Strich nichts uebrig (oder zumindest nichts was den Verlust der verlorenen Freizeit annaehernd ausgleichen koennte)

Sprich eingestellt ist man als lokaler aber bedienen soll man die ganze welt, soll heissen wenn ich von vorne herein fuer eine solche taetigkeit eingestellt werde habe ich einen etwas anderen gehaltsrahmen.

Gruss Goerdi

Geändert von goerdi (19.05.2011 um 15:37 Uhr).
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  #4  
Alt 19.05.2011, 19:35
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.867
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AW: kann AN von AG zum Flug gezwungen werden

Zitat:
Zitat von goerdi
Das mit dem Unkuendbar ist schon klar.... (lediglich die Abfindungshoehe ist dann fraglich)
http://www.internetratgeber-recht.de...findung/aa.htm

Zitat:
Zitat von goerdi
Das Aufgabengebiet bezog sich eigentlich schon laenger aufs Ausland nur eben jetzt ist es "weiter" (vorher West-Polen jetzt kurz vorm Ural)
Das sich der Ort ändert ist kein Grund. Es müsste genau definiert werden, warum es unzumutbar ist!

Zitat:
Zitat von goerdi
Und in Anbetracht das es fuer diese Taetigkeit im Ausland nur die reine Verpflegungspauschle gibt (sprich ueberstunden koennen wenn ueberhaupt dann abgefeiert werden) bleibt am Ende von einer solchen 4 woechigen Reise unterm Strich nichts uebrig (oder zumindest nichts was den Verlust der verlorenen Freizeit annaehernd ausgleichen koennte)
Es ist üblich, dass Überstunden nicht bezahlt werden und auch nicht anders abgegolten werden.

Zitat:
Zitat von goerdi
Sprich eingestellt ist man als lokaler aber bedienen soll man die ganze welt, soll heissen wenn ich von vorne herein fuer eine solche taetigkeit eingestellt werde habe ich einen etwas anderen gehaltsrahmen.
Wenn eine Firma umzieht, vom Norden in den Süden, dann ist dies auch nicht ungewöhnlich. Es bleibt dann eben nur zu kündigen!

Ich war auch in einer Stadt, fest in einer (großen) Firma tätig. Dann folgten auch neben Tätigkeiten im Inland auch Auslandsaufenthalte. Man muss eben heute flexibel sein!
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