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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 07.09.2010, 00:43
Itsonlyme Itsonlyme ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 2
Itsonlyme befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Acker-Grundstück

Es stellt sich folgende Situation dar :
A und B besitzen je 1 Acker-Grundstück mit einer gemeinsamen Grenze. Da die Grundstücke auch ein Gewässer enthalten, wird noch auf Jahre hinaus keine Umwidmung in Bauland erfolgen.
A besitzt sein Grundstück schon über 20 Jahre und hat im Laufe der Zeit 2 Holzhütten auf Betonfundamenten darauf errichtet. Außerdem hat er Treppen in Beton gegossen und einen Kamin zum Grillen gemauert. Die Hütten sind möbeliert (kleine Küche & kleines WZ).
B hat sein Grundstück erst kürzlich erworben und möchte in ähnlicher Form wie A bauen. B ist aber nicht sicher, ob eine Bebauung rechtens ist und befürchtet späteren Zwangsabriss. Er will aber auch nicht beim Bauamt nachfragen, um keine "schlafenden Hunde zu wecken". A stellt sich unwissend bezüglich einer erforderlichen Bauerlaubnis und meint lapidar :" Wo kein Kläger, da kein Richter ".
Gibt es jemanden, der B aus seiner Unsicherheit erlösen kann?

Geändert von Itsonlyme (07.09.2010 um 00:46 Uhr).
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  #2  
Alt 09.09.2010, 16:05
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.867
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Acker-Grundstück

Zitat:
Zitat von Itsonlyme
Gibt es jemanden, der B aus seiner Unsicherheit erlösen kann?
Ja, der Beamte auf dem Bauamt.

Es ist Außenbereich und dort sind nach dem Baugesetzbuch § 35, Bauen im Außenbereich nur wenige Baulichkeiten zulässig.
Es können diese Baulichkeiten genehmigt werden, wenn sie öffentliche Belange nicht beeinträchtigen.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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