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  #1  
Alt 06.11.2008, 16:07
Scotty Scotty ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.07.2007
Beiträge: 8
Scotty befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Abzug nach Schaden bei Eigenleistung

Familie A. hat in ihren Haus einen Wasserschaden,der auch von der Versicherung anerkannt worden ist.Die Wiederherstellung der Zimmer
wird von einer Firma mit der die Versicherung zusammenarbeitet übernommen.
Die Familie A.will nur einen Teil der Arbeiten an die Firma vergeben ,den anderen Teil z.b.Wände streichen und
tapezieren, Boden legen ,selber machen,also einen Teil von der Versicherung auszahlen lassen.
Die Versicherung zieht daher von der Summe die ausgezahlt wird 30 % ab ,
und noch mal 19% Mehrwertsteuer.Also wird fast 50% abgezogen.
Nun möchte ich gern wissen ob das rechtens ist.
Ich hoffe das jemand darüber Bescheid weiß,und bedanke mich schon mal

scotty
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  #2  
Alt 10.12.2008, 13:19
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.800
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Abzug nach Schaden bei Eigenleistung

Ob dies angemessen ist, kann hier nicht geprüft werden.
Die Versicherung zieht den Betrag ab. Der Versicherungsnehmer kann für Eigenleistung einen Betrag ansetzen der bei ca. 10 bis 15 €/ Stunde anzusetzen ist.
Der Versicherungsnehmer bezahlt keine MwSt und bekommt diese deshalb auch nicht von der Versicherung. Erst wenn er mit einer Rechnung nachweisen kann, dass er MwSt bezahlt hat, dann stehen ihm auch diese zu, z. B. für gekauftes Material.
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