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#1
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Abwesenheit bei angemeldeter Wohnungsbesichtung
Mieter hat gekündigt. Ist seit Anfang Juli d.J. verschwunden. Die Post wird jedoch noch regelmäßig abgeholt. So auch die fristgerechte Anmeldung zur Wohnungsbesichtigung von Mietinteressenten. Leider glänzte der Mieter wieder durch Abwesenheit. Ich sehe keine Chance die Wohnung rechtzeitig vermietet zu bekommen. Es wird Miete von der ARGE bezogen. Ich weiß, dass man ihn mit Mietausfällen belasten kann. Was nutzt dies, wenn bei ihm nichts zu holen ist.
Gibt es eine Möglichkeit, dass die Wohnung ohne Mieter, jedoch auf jeden Fall mit Zeugen (Polizei?), besichtigt werden kann? |
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#2
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AW: Abwesenheit bei angemeldeter Wohnungsbesichtung
Zitat:
http://www.welt.de/welt_print/articl...Hausrecht.html Der Vermieter hat nach der Kündigung das Recht, die Wohnung mit Interessenten zu besichtigen. Der Mieter hat eine Mitwirkungspflicht. Verweigert er, kann er für den Kündigungsfolgeschaden haftbar gemacht werden. Brief mit Einwurfeinschreiben schicken.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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