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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 08.08.2011, 15:59
rosaline rosaline ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 48
rosaline befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Abwesenheit bei angemeldeter Wohnungsbesichtung

Mieter hat gekündigt. Ist seit Anfang Juli d.J. verschwunden. Die Post wird jedoch noch regelmäßig abgeholt. So auch die fristgerechte Anmeldung zur Wohnungsbesichtigung von Mietinteressenten. Leider glänzte der Mieter wieder durch Abwesenheit. Ich sehe keine Chance die Wohnung rechtzeitig vermietet zu bekommen. Es wird Miete von der ARGE bezogen. Ich weiß, dass man ihn mit Mietausfällen belasten kann. Was nutzt dies, wenn bei ihm nichts zu holen ist.
Gibt es eine Möglichkeit, dass die Wohnung ohne Mieter, jedoch auf jeden Fall mit Zeugen (Polizei?), besichtigt werden kann?
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  #2  
Alt 09.08.2011, 09:24
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.867
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Abwesenheit bei angemeldeter Wohnungsbesichtung

Zitat:
Zitat von rosaline
Gibt es eine Möglichkeit, dass die Wohnung ohne Mieter, jedoch auf jeden Fall mit Zeugen (Polizei?), besichtigt werden kann?
Wenn Gefahr im Verzug ist!

http://www.welt.de/welt_print/articl...Hausrecht.html

Der Vermieter hat nach der Kündigung das Recht, die Wohnung mit Interessenten zu besichtigen. Der Mieter hat eine Mitwirkungspflicht. Verweigert er, kann er für den Kündigungsfolgeschaden haftbar gemacht werden.

Brief mit Einwurfeinschreiben schicken.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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