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  #1  
Alt 20.12.2009, 15:08
Berta48 Berta48 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 2
Berta48 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Abwahl des Verwalters

Hallo,
habe mal eine Frage,
kann es sein, daß bei einer außerordentlichen Versammlung der WEG
die unter anderem zum Zwecke hatte, die Verwaltung abzuwählen, die Verwaltung nicht abgewählt wurde, weil der TOP falsch formuliert wurde?
Erläuterung
Es wurde lediglich formuliert : Abwahl des Verwalters und nicht Abwahl des Verwalters aus wichtigem Grund.
Die Abstimmung ergab, daß die Verwaltung abgewählt ist(einstimmig),
die Verwaltung ist eine GmbH, der aktuelle GF war nicht anwesend, sondern
ein angeblicher Nachfolger, der nach Internetrecherche aber schon mit der neuen GmbH im Internet Werbung betreibt. Gleiche HR-Nr. und gleiche UST-Nr.
Der wichtige Grund zur Abwahl war - Nichtumsetzung eines Beschlusses - Hausverwaltung ist immer noch allein zeichungsberechtigt für Kto. Instandhaltungsrücklage. Bei einem 9 - Parteienhaus ca. 37.000,--€ (Ansparung für Fassadendämmung)
Hätte der Beirat nicht darauf bestehen müssen, am gleichen Abend oder am nächsten morgen die Unterlagen einzusammeln sowie eine kommisarische Übergabe zu veranlassen?
Protokoll ist noch nicht versandt worden.
Kann ein WEG Mitglied auf Grund dieser dubiosen Umstände beim AG beantragen einen Verwalter bestellen zu lassen? siehe §26 Abs.3 WEG?
Danke für alle Antworten!
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  #2  
Alt 21.12.2009, 12:03
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.800
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Abwahl des Verwalters

Die Abwahl des Verwalters kann, sowieso nur aus wichtigem Grund erfolgen. In der Versammlungsniederschrift sollte der Grund einfließen.

http://www.brennecke-partner.de/7799...cht/Verwaltung

Siehe dort auch die unten aufgeführten Links.

Der Beirat kann die Angelegenheit in die Hand nehmen.
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