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Abstand und Baufenster
Hallo Zusammen,
ich bräuchte bitte eine kurze Erklärung zu einem Baufenster und dem einzuhaltenden Grenzabstand. Es geht um Folgendes: die Hauseingangstreppe liegt im Baufenster ist aber nur 90cm von der Grundstücksgrenze des Nachbarn entfernt. Gemäß §6 LBO-nrw müsste eine Treppe, die das EG erschließt, mind. 1,5m von der Grundstücksgrenze entfernt sein. Somit würde ich jetzt denken, dass die o.g. 90cm nicht okay sind. Andererseits reicht das Baufenster bis an die Grenze ran. Was bedeutet das ??? Darf man dann die Treppe (theoretisch) auch bis an die Grenze bauen ??? Bitte kurze Info. Vielen lieben Dank, Marita ![]() |
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#2
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AW: Abstand und Baufenster
Bitte dort den Begriff Baugrenze nachlesen und beim Bauamt Einsicht nehmen
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cb...cksfl%C3%A4che
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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