![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Abstand Balkon
Wir haben ein kleines Haus mitten in Köln. Vor 2 Jahren verstarb unsere Nachbarin und dieses Haus wurde an einen Bauunternehmer verkauft, da fing der Ärger an.
Folgendes: Unser Haus ist 2 stöckig mit Giebeldach. Es gibt nur eine gemeinsame Mauer. Das andere Haus ist auch 2 stöckig aber ohne Giebel, sondern Flachdach. Unser Giebel steht also frei.Jetzt will er Aufstocken und zwar um noch eine weitere Etage plus Giebel, was er darf, aber darf er auch Balkone errichten, wenn ja mit welchem Abstand zu unserer Grenze. Desweiteren würde ich gerne wissen, wie das mit unserem Giebel ist. Die Giebelwand ist nur 24 cm dick. Darf er direkt dranbauen ( sehr große Lärmbeeinträchtigung, in unserem Badezimmer, höre ich fast jedes Wort von nebenan), oder muss er eine eigene Wand setzen ? Muss er sich eine Genehmigung von uns geben lassen? Muss er zahlen, um an unsere Wand anzubauen? Und wie ist das mit dem Dachabschluss, denn unsere Dachpfannen an der Giebelwand, müssten ja entfernt werden, da sie ein wenig überstehen,wer muss was machen? |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Abstand Balkon
Guten Tag,
Ihr Problem ist ausschießlich baurechtliche und statischer Art. Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Bauaufsichtsamt nach, ob Ihr Nachbar bereits einen Bauantrag gestellt hat. Im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung müssten Sie als Nachbar sicher beteiligt werden. Ihre Fragen können Sie auch über das Bauamt klären lassen. |