|
Abmahnung und zwei Tage später Kündigung
Ein AN ist seit dem 20.08.07 bis 06.10.2007 krank. Am 24.09.07 erhält der AN eine Abmahnung durch einen Boten. In der Abmahnung wird vom AG darauf hingewiesen, dass der AN seit dem 12.09.07 vom Vertrauensarzt für arbeitsfähig erklärt worden ist aber vom Hausarzt nicht. Der AN bekommt eine arbeitsrechtliche Abmahnung(24.09.2007), weil er seit dem 12.09.07 unentschuldigt fehlt. Der AG fordert den AN am 26.09.07 wieder die Arbeit aufzunehmen. Falls nicht, droht eine ordentliche bzw. außerordentliche Kündigung. Da der AN vom Hausarzt krank geschrieben ist, folgt der AN den Forderungen in der Abmahnung nicht. Der AN hat sich immer telefonisch krank gemeldet und hat auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheiningung vom Arzt innerhalb der drei Tage beim AG abgegeben. Zwei Tage später kriegt der AN die angesagte Kündigung durch einen boten. Der AN wird ordentlich bzw. außerordentlich, fristlos und hilfsweise zum nächstmöglichen Termin gekündigt.
Ist die Abmahnung und die Kündigung rechtens???? Der AN ist ja weiterhin vom Hausarzt krank geschrieben.
|