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Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,...

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  #1  
Alt 05.02.2008, 10:28
raba69 raba69 ist offline
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raba69 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen Abmahnung

Guten Tag, ich hätte auch ein brennendes Thema :

AN wird seit einiger Zeit gemobbt, d.h. ständige Rumnörgelei an der Arbeitsleistung (AN ist Vertriebsleiter- Umsatz stimmt aufgrund fehlender Produkte nicht), jedoch keine Androhungen aber ständige Gehaltskürzungen.

Nun fand Mailverkehr mit einem Vertriebspartner statt in dem der AN den Wortlaut "scheinbar ist unsere HV nicht auf dem neusten Stand" verwendet hat.
Von der HV kam eine Abmahnung mit dem Hinweis auf dieses Mail sowie Falschverhalten aufgrund Anforderung von Unterlagen, jedoch wurden diese schriftlich von der HV über den AN angefordert. Die Rechte weiß also nicht was die Linke tut.

Laut Recherche ist die Abmahnung nicht haltbar, wenn mindestens ein Vorgang nicht der Wahrheit entspricht bzw. der AN durch den AG vorher nicht angehört wurde.
Ist das korreht, wenn ja, wo steht das genau ?

Danke für baldige Info !
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  #2  
Alt 05.02.2008, 10:30
raba69 raba69 ist offline
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Registriert seit: 27.12.2007
Beiträge: 11
raba69 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen AW: Abmahnung

Noch eine Info :

Der Originalwortlaut tauchte nur im Schriftverkehr mnit dem VP auf und kann der HV nur bekannt sein durch Lesen der Mails des AN.
Greift da nicht der Datenschutz ?

HV = Hauptverwaltung
VP = Vertriebspartner
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  #3  
Alt 10.02.2008, 09:21
raba69 raba69 ist offline
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Registriert seit: 27.12.2007
Beiträge: 11
raba69 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen AW: Abmahnung

Aufgrund von Widerspruch und Aufforderung zur Rücknahme bekam die Person nun einen Brief in dem sich für die ausführliche Schilderung bedankt wurde. Die Abmahnung wurde jedoch nicht zurückgenommen.
Was ist zu tun bzw. kann der Beschuldigte selbst Klage beim AG auf Rücknahme einreichen oder ist ein RA zwingend erforderlich ?
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  #4  
Alt 14.02.2008, 10:32
raba69 raba69 ist offline
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Registriert seit: 27.12.2007
Beiträge: 11
raba69 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Abmahnung

So, nun bietet die Fa. dem Betroffenen 2 Möglichkeiten -
entweder weitermachen und Maul halten
oder Auflösungsvertrag zum 30.06. bei vollem Gehalt und Einmalzahlung.
Worauf ist bei dem A-Vertrag zu achten ?
Formulierung, Sperre, etc.

Ich warte dringen auf eine Antwort !
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  #5  
Alt 14.02.2008, 21:47
jonatha jonatha ist offline
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Beiträge: 41
jonatha befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Abmahnung

Aufhebungsvertrag:
Bis zu 12 Wochen kann die Bundesagentur die Zahlung von Arbeitslosengeld verweigern, wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis schuldhaft beendet oder Anlass für eine solche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeben hat.

Wie hoch ist die Einmalzahlung?
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  #6  
Alt 23.02.2008, 10:09
raba69 raba69 ist offline
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Registriert seit: 27.12.2007
Beiträge: 11
raba69 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Abmahnung

Verhandlungssache !
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