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#1
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Hallo allerseits,
kurz zur Vorgeschichte: Ich beziehe ALG2. Ich habe im Mai 2007 ein Gewerbe angemeldet. Ich habe im Laufe der letzten Monate diverse Gegenstände angeschafft wie Apple Computer, Displays, Software Lizenzen etc zum Zweck mit Animationen Geld zu verdienen. Seitdem befasse ich mich intensiv mit den Programmen. Das FA hat auch dieVorsteuern ausgezahlt. Im Januar erhielt ich dann einen Anruf: Man setzte eine Umsatzsteuer Sonderprüfung an. Guter Dinge reichte ich alle Unterlagen ein. Der Prüfer hat kurzerhand mehr als die hälfte der Rechnungen nicht anerkannt. Überwiegend mit der Begründung es seien keine Ordnungsgemässen Rechnungen vorhanden. Nach Rücksprache hat er mir erklärt das Online zugesandte Rechnungen nicht akzeptiert würden. Ich solle mir Originale besorgen und könne diese dann in dem laufenden Monat erneut einpflegen. Gesagt getan. Alle Rechnungen im original besorgt und jetzt im Februar erneut mit eingereicht. Nun rief mich heute der Prüfer erneut an. Er dreht mir quasi das Wort im mund um und behauptet er habe mich ausgiebigst beraten. Nunmehr sagte er mir das ich all seine Erläuterungen mißachtet habe und er stinksauer auf mich sei. Er fügte weiter hinzu, das ich ja keinerlei einkünfte bislang habe und er sehe keine Unternehmereigenschaft bei mir. Er werde nun bis Dienstag prüfen, ob er mir die Unternehmereigenschaft aberkennt. Ich habe den Eindruck, das dies gemacht wird, damit ich die Vorsteuern zurückerstatten muß. Dazu bin ich jedoch garnicht in der Lage, da die ausgezahlten Gelder weiterinvestiert wurden. Wie ist die Rechtslage? Was kann bzw muß man tun, damit die Unternehmereigenschaft nicht aberkannt wird, auch nicht rückwirkend ? |
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#2
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AW: Aberkennung der Unternehmereigenschaft - was tun ?
hi,
das Problem bei Dir ist, dass das Finanzamt davon aus geht, das das Gewerbe nicht zu Einkunftserziehlung, sondern nur als " Liebhaberei " dient, d.h. man denkt Du willst nur was absetzen, wo Du sonst nie eine Möglichkeit zu hättest. Diesen Eindruck mußt Du beenden. Mache klar wie dein Gewinn steigt und mache den Vorschlag den Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung zu stellen, somit hat dann das Finanzamt immer eine Möglichkeit noch nach Jahren von Dir das Geld zurück zu holen. liebe grüsse lara |