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4 m hohes Baumholzhaus an Grundstücksgrenze - Bayern
Bin auf der Suche nach Gesetzen und/oder Urteilen, die den Bau eines Baumholzhauses im Garten an der Grundstücksgrenze betreffen.
Dieses Holzhaus ist jetzt ca. 4 m hoch, ca. 2x2 m Fläche, von der Grundstücksgrenze 70 cm entfernt. Das Dach ist zu unserem Garten hin abgeschrägt, ohne Dachrinne. Es hat auch noch ein Fenster zu unserem Garten hin. Verschalt nur ab 2 m Höhe, unten unverschalt. Grundstücksgrenze ist eine Mauer, ca. 1 - 1,20 m hoch, die auf der Grenze des Nachbarn steht, Abstand wurde zur Außenkante gemessen.
Unser Nachbar hat mir in einem Gespräch versichert, er macht kein Fenster rein, aber jetzt ist es drin. Außerdem wollte er eine Dachrinne anbringen, damit nicht der Regen auf unser Blumenbeet rinnt, aber ist nicht angebracht worden. Bei starkem Regen kann es rüberschwappen, da ja das Dach ca. 10 cm übersteht, also der Abstand zur Grenze dadurch auf 60 cm vermindert wird.
Unser Nachbar hat uns nur informiert und meinte, es ist nicht genehmigungsbedürftig bzw. bräuchte er unsere Erlaubnis auch nicht.
Es ist wie ein Wachturm und kann unseren Garten komplett überblicken, da Ich habe schon meinen RA befragt, der bis jetzt nur gemeint hat, das Fenster wäre nicht zulässig. Er ist noch dabei, wegen der Höhe zu recherchieren.
suchen wir jetzt Gesetzesvorschriften für Bayern, die die Höhe und Abstand solcher Holzhäuser und evtl. Genehmigungsvorschriften betreffen.
Vielen Dank im voraus
Petra
Geändert von peachtree2005 (29.06.2007 um 13:42 Uhr).
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