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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 20.03.2009, 19:17
perlchen perlchen ist offline
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Registriert seit: 19.03.2009
Beiträge: 6
perlchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
2 Riesen Hunde und kein Zaun!

Hallo,

wir wohnen zur Miete in einem Eckreihenhaus.
Vor gut 11/2 Jahren sind links neben uns neue Nachbarn auch zur Miete mit einem riesigen Hund (Briard) eingezogen.
Zwischen den beiden Grundstücken ist kein Zaun. Die neuen Nachbarn hatten uns gefragt ob wir einen Zaun möchten, den Sie dann allerdings auf Ihre Kosten ziehen müssten, das war so mit Ihrem Vermieter abgesprochen.Wir wollten auf jeden fall einen Zaun. Kurze Zeit später hatten die Nachbarn noch einen Hund gleicher Rasse und Größe. Wir hatten nichts dagegen solange ein Zaun gezogen würde. Der Vermieter erlaubte auch die Haltung des zweiten Hundes.
Bis heute, obwohl ich schon mehrmals die Nachbarn wegen des Zaunes angesprochen habe steht kein Zaun.
Den Vermieter haben wir im letzten Sommer auch schon darauf angesprochen!
Ich muß dazu sagen das wir wirklich keine Hundehasser sind, wir hatten selber 13 Jahre einen Hund. Allerdings sind diese beiden Hunde unberechenbar. Geht man zu Haustür raus „Galoppieren“ beide bellend und knurren auf einen zu das man es wirklich mit der Angst zu tun bekommt. Des weiteren hat der zweite Hund bereits schon meinen Lebensgefährten gezwickt so wie eine ältere Nachbarin.
Mittlerweile spazieren die Hunde auch in unserem Garten herum und fühlen sich da schon heimisch.
Die Besitzerin ist schwer gehbehindert und fährt jeden morgen mit beiden Hunden und Ihrem fahrbaren Rollstuhl gassi.
Gestern früh als ich das Haus verlassen haben ist Sie gerade mit beiden Hunden heimgekommen. Der Zweite Hund hat sofort einen Satz auf mich zugemacht und mit die Zähne gefletscht. Gotte sei dank war der Hund noch an der Leine und Sie konnte Ihn gerade noch halten. Sie meinte allerdings sehr trocken das der Hund doch nur Spielen möchte. Ich weiß ja nicht!?
Wir fühlen uns äußerst unwohl wenn wir den Hunden begegnen und vermeiden dies so gut es geht, deshalb möchten wir auch das unser Garten zumindest sicher wird und in diesem Sommer ein Schutzzaun errichtet wird. Es macht wirklich keinen Spaß mehr auch mit Gästen in unserem Garten zu sitzen.
Da wir ja bei den Nachbarn auf taube Ohren stoßen, wollen wir deren Vermieter jetzt noch einmal darauf ansprechen. Dazu müssten wir allerdings wissen ob wir eine rechtliche Grundlage hätten falls er sich weigert und die Verantwortung auf seine Mieter abwälzt.

Kann mir da jemand weiterhelfen?? Wir wohnen in Bayern, da gibt es ja kein Nachbarschaftsrecht in dem sinne.

Bin für alle Tipps dankbar
perlchen
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  #2  
Alt 21.03.2009, 12:15
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.867
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: 2 Riesen Hunde und kein Zaun!

Für Bayern gilt aber das BGB. Es gibt bestimmt eine "Landeshundeverordnung" Bayern (Inhalt kenne ich nicht, bitte googlen).

Hier gibt es den Verursacher der Gefahr den Handlungsstörer (Hundehalter) und den Zustandsstörer (Grundstückseigentümer) beide können von der zuständigen Behörde zur Ordnung gerufen werden.

Sie haben keine Handhabe gegen den Eigentümer des Nachbargrundstücks.

Der Eigentümer des Nachbargrundstücks hat zu verhindern, dass von diesem Grundstück eine Gefahr ausgeht. Sie wenden sich an Ihren Vermieter mit Fristsetzung und Mitteilung der Selbstvornahme bei Fruchtlosigkeit. Ihr Vermieter hat dafür zu sorgen, dass Sie ihr Mietobjekt nutzen können.
Notfalls mit Mietminderung bzw. Mietrückhalt druck ausüben.
Bei Selbstvornahme werden die Kosten von der Miete einbehalten.
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