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#1
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2. Anrufung einer Schiedsstelle
Vor einer Schiedsstelle im Land Brandenburg gab es einen erfolglosen Schlichtungsversuch. Vor Gericht stellte sich später heraus, dass der Antragsteller im Schlichtungsverfahren keine Aktivlegitimation hatte, weil nicht die Grundstücksbesitzerin (Brandenburger Besonderheit), sondern ihr Ehemann die Schlichtung im Nachbarschaftsstreit beantragt hatte. Also mußte die Klage vom Amtsgericht aus formalem Grund - kein Schlichtungsversuch, Klage unzulässig - abgewiesen werden.
Frage: Darf die Grundstückseigentümerin nun eine Schlichtung (eventuell mit modifizierter Forderung) beantragen - oder ist die Zustimmung des Antragsgegners zwingend notwendig? Dank im Voraus! |
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#2
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AW: 2. Anrufung einer Schiedsstelle
Einfach einreichen!
Ich muss keinen Gegner fragen, ob ich ihn verklagen kann!
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: 2. Anrufung einer Schiedsstelle
".... Einfach einreichen!
Ich muss keinen Gegner fragen, ob ich ihn verklagen kann!" Herzlichen Dank! derAlteKlaus |
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| Stichworte |
| erneuter antrag, schiedsstelle, schlichtungsversuch |
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