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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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14 Jahre Wohnen ohne schriftlichen Mietvertrag
Folgende Situation:
Sohn wohnt mit Frau seit ca. 14 Jahren in der Eigentumswohnung der eigenen Mutter. Ein schriftlicher Mietvertrag wurde nie geschlossen. Nachdem sich in den letzten Jahren das Verhältnis immer mehr verschlechtert, weil der Sohn ab und zu keine Miete bezahlt, sich aus "gesundheitlichen" Gründen nicht an den verschiedenen Mieterpflichten beteiligt, z.b. Kehrwoche, bis hin zu mündlichen Drohungen, möchte die Mutter nachträglich einen Mietvertrag mit dem Sohn abschliessen. Dieser will ihn nicht unterschreiben, mit der Begründung, er lebe seit Jahren ohne da. Kann man eine Unterschrift einklagen? Oder welche Möglichkeiten gibt es? Freue mich über jede Antwort. |
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#2
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AW: 14 Jahre Wohnen ohne schriftlichen Mietvertrag
Es besteht ein mündlicher Mietvertrag und der kann einseitig nicht geändert werden.
Allerdings kann nach BGB § 543 außerordentlich fristlos gekündigt werden, wenn ein Mieter mit der Zahlung im Verzug ist, wenn Miete bei monatlicher Mitzahlung, zwei Monate Rückstand hat. Mieterpflichten können aus gesundheitliche Gründen schon ausgeschlossen werden und berechtigen nicht zur Kündigung. Dann muss der Vermieter eben Ersatz schaffen. Die Kosten können dann umgelegt werden.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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